Höhe der AHK

  • Hallo Sven, Deine errechnete Höhe entspricht ja dem Mittel bei der Sitzhöhe

    Von Couch und Sesseln im Wohnbereich. Das ist aber heftig.... Gruss

    Ich muß mal meine Kugelhöhe messen, auch wenn hier nicht relevant. Gruß...

  • Betrifft das Problem mit dem zu hohen Kugelkopf nur den PlugIn?


    Ich habe den Vollhybrid und auch eine AHK von Toyota dran. Einer vertikal abnehmbare AHK.


    Mein Kugelkopf ist ohne irgendeine Beladung ca. 44 cm hoch.


    Hier ein Bild davon:


    rav4-forum.de/gallery/image/89/


    Evtl. gibt es schon eine geänderte. Mein RAV hat EZ Mitte Februar 2021. AHK wurde beim Händler eingebaut.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras

  • Ich nehme mal an, wenn Du einen Anhänger mit langer Deichsel und langem Überhang hinter der Achse

    anhängst, könnte Der hinten auf der Straße schleifen??? Oder ist Das übertrieben?

    Aber 44 cm ist knapp unter Sitzhöhe Wohnmöbel (Couch usw.)

    Zumindest solltest Du jedesmal prüfen, ob die Winkel so in Ordnung sind....

    Aber das muß man immer praktisch sehen, Theoretisch gedacht ist anders ,als in der Praxis gesehen. Gruß..

  • Raver2014 ich habe das nur mal nach gemessen, da triassegler sein Kugelkopf viel höher ist und er sich darüber beschwert. Ich wollte nur zeigen, dass es auch welche gibt, wo es tiefer ist. Das Maß sollte ja 42 cm sein. Da meiner komplett leer ohne irgendwelche Zuladung war, gehe ich davon aus, dass der noch ca. 2 cm runterkommt und dann die 42 cm erreicht. aber, da ich einen 4x2 habe, ziehe ich keinen großen Anhänger. Bei mir kommt nur ein Leihanhänger dran, auf dem entweder mein XV950R oder eine Vespa GTS300 drauf steht.

    Mein Händler fragt immer, wenn ich ne AHK mitbestellte: "Brauchen Sie die wirklich?" Ich antworte dann immer: "Eigentlich nicht, aber es beruhigt mich, wenn ich eine dran haben"


    In diesem Sinne, allen immer gute Fahrt.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras

  • Danke Ottili, amüsant finde ich, das auch ich den Haken nur sehr selten brauche. Doch hat Er mir schon

    meine Ersatzrad Abdeckung mit einem Hamster, der mit einem RAV4.1 (meinem Ersten) spielt, gerettet.

    An einer "Y" Einmündung mit HALT-Schild, habe ich an der Sichtlinie gehalten und der Mitsubishi-Händler

    bei uns, ist mir unachtsam hinten reingerauscht. Mein Haken hat Ihn aufgehalten. Da ich Zeit hatte, habe

    ich Ihn gleich zurück in seine Werkstatt geschleppt. Auch mit dem Haken. Wegen des Ersatzrad`s ist mein

    Haken recht lang.(Stammt von Westfalia) Auch Dir ,allzeit gute Fahrt.

  • Heute hat mich mein Händler kontaktiert und mit mitgeteilt, dass das Thema für Toyota-Europe vom Tisch ist. Begründung: die Höhe liege innerhalb der Toleranz. Mein Händler hat mich gebeten, mit dem gesamten Gespann vorbei zu kommen, er würde ein TÜV-Gutachten machen lassen, ob das so richtig ist oder nicht. Leider komme ich derzeit nicht an meinen Wohnwagen ran... (Winterlager). WENN das Gutachten der Einschätzung von Toyota-Europe widerspricht sieht's wieder besser aus.

    Vielleicht kann noch jemand diesen Weg einschlagen?

  • Unglaublich! Die EU-Regelung 55 sieht gar keine Toleranz vor! ...oder habe ich da was überlesen? ...das glaube ich kaum. Toyota selbst schreibt ja 42cm vor.
    Mich würde mal interessieren, wie groß der Toleranzbereich sein soll: Das möge man Dir doch mal bitte SCHRIFTLICH mitteilen. Und zwar mit Hinweis auf

    die gesetzliche Grundlage. Du wirst sehen, das kommt nicht....


    Aber selbst wenn das so wäre, ist es extrem Kundenverachtend eine Anhängerkupplung anzubieten und verbauen, die nicht der EU-Regelung 55 entspricht.

    Das so was passieren kann ok, das dann aber nicht zu ändern - was ganz einfach ist - bedeutet übersetzt "Kunde, Du kannst mir doch am Arsch lecken"

    Ich werde "diesen Weg" auf keinen Fall einschlagen, und dann mit Anhängern herumfahren, die hinten kaum noch Bodenfreiheit haben.


    Aber egal nun. Warte bitte erst einmal ab, was bei der Vermessung des PHEV bei MVG rauskommt. Ich habe da große Hoffnung, daß MVG die Bohrungen

    an der Grundplatte für den PHEV ändert.

    Lass die Mängelrüge auf jeden Falls stehen! Ich hab die meinem Händler per Einschreiben/Rückschein gesendet, mit Fristsetzung.


    Und noch was: Warum sollst Du bitte mit dem gesamten Gespann kommen? (??????!) das ist doch auch - mit Verlaub - Schwachsinn hoch 10.

    Möchten er und der TÜV-Prüfer gemeinsam über die EU-Vorschrift hinweg befinden, daß das schon irgendwie gehe ??

    Von dieser Seite kenne ich den TÜV gar nicht. Aber Wunder gibt´s ja immer wieder.


    Ich schaue mal, ob ich nächste Woche einen Termin beim TÜV bekomme. Der TÜV Süd in Konstanz hat mir schon wegen viel nichtigeren Kleinigkeiten

    die Abnahme verweigert. Neues dann hier.


    Man bemerkt sicherlich, ich bin etwas aufgebracht bin ob dieser Impertinenz. Das weckt was in mir. Ich werde nicht aufgeben, bis ich es schriftlich habe.

    Und da bin ich gespannt, wer dieses Dokument austellen soll und sich mit seiner Unterschrift dafür verantwortet. Ausser dem Scheuer Andi fällt mir

    da keiner ein.


    Grüße,


    Sven Jansen

  • Guten Morgen,


    hier nun schriftlich, vom TÜV Süd, die Einstufung "Erheblicher Mangel". Die Messung wurde entsprechend der

    EU-Regelung 55 mit der vorgeschriebenen Beladung durchgeführt - wobei hier die Beladung sogar noch höher

    war als vorgeschrieben. Die Messung wurde beim TÜV Süd rechtssicher dokumentiert.


    Heute werde ich per Einschreiben-Rückschein den Sachverhalt dem Kraftfahrzeug-Bundesamt anzeigen.

    Dann darf Toyota Deutschand dem KBA den "Toleranzbereich" erklären. (das wurde mir ja auch beschieden,

    aber natürlich nur telefonisch, Toyota Deutschland vermeidet jede schriftliche Stellungnahme, das spricht

    ja schon für sich)


    Ich vertraue zwar darauf, daß MVG für den PHEV eine modifizierte Kupplung anbieten wird, und damit mein

    Problem gelöst wird - und in Folge auch das anderer RAV4-PHEV-Fahrer. Mir geht es darum, daß die Verantwortlichen

    schlicht untätig blieben, und dazu noch die Kunden mit erfundenen Kommentaren ohne jede Rechtsgrundlage abgespeist

    werden. Nur weil ich mich nun überaus energisch und auf eigenen Kosten in Vorleistung darum kümmere wird

    es eine Lösung geben. Darum hätte sich aber die Toyota-Organisation kümmern müssen.


    Viele Grüße,


    Sven Jansen