Höhe der AHK

  • Hallo zusammen,

    hat außer mir jemand festgestellt, dass die Kugel der AHK 5 cm zu hoch hängt? Die Norm sagt, dass sie max auf 42 cm stehen darf, bei mir sind das aber 47 cm. Klingt wenig, aber das verursacht beim meinem WoWa eine unangehneme Schräglage, die an kritischen Stellen (Schweller zum Abbremsen des Verkehr, Ausfahrt bei Fähren) für den WoWa gefährliche Situationen erzeugt, wenn er aufsetzt. Am Wohnwagen ist nach abchecken aller Möglichkeiten nichts zu ändern. Aber vielleicht hat ja jemand eine andere AHK dran, deren Kugel tiefer hängt? Die AHK (abnehmbar, vertikal) ist von Toyota nachträglich angebracht. Ich hab aber nicht rausgekriegt, welche Marke bzw. welcher Fremdhersteller das war. Mein Händler sagt, dass der Anbieter keinen anderen Arm liefern kann (was m.E. ganz einfach wäre...). AHK Höhe klein.jpgFür Tips und Hinweise wäre ich dankbar.

  • Hallo Doso,

    ich hab die horizontal einsteckbare AHK von Toyota drin und da ist die Oberkante Kugelkopf 50 cm über Grund. Mir ist das beim ersten Anhängen des WoWa auch gleich aufgefallen, dass die höher ist als bei meinem letzten Auto. Hab da mal gegoogelt und die 42 cm-Norm scheint nur für PKW, nicht aber für Geländewagen zu gelten. Die Höhe der Kupplung - so eine Web-Quelle - wird gemessen bei voller Stützlast und maximaler Hinterachslast des Zugfahrzeugs. Ob das alles so stimmt? Da müsste man vielleicht beim TÜV nachfragen. Mein WoWa hängt durch die höhere Kupplung nicht wirklich in Schräglage. Werde aber in Kürze auf 2000 km damit Erfahrungen sammeln können.

    RAV 4 Hybrid, 4 x 4, Team Deutschland, EZ 5/20, Technikpaket und AHK

  • Ich habe eine AHK mit vertikaler Verriegelung. Höhe Grund > Oberkante Kugelkopf 41,5 cm. Also völlig okay. Ein paar cm mehr wären auch nicht so tragisch gewesen, da bei mir nur ein Fahrradträger auf die AHK kommt. Was mich richtig ärgert ist die geringe Stützlast von max. 70 kg. Mit zwei E-Bikes und Thule-Träger erreiche ich genau 69,5 kg. Bei meinem alten VW-Tiguan betrug die Stützlast max. 100 kg.

  • Hallo Peter, war das eine AHK ab Werk? Lässt sich nachvollziehen, welche Firma die hergestellt hat?

    Danke für Deine Info!


    Die Stützlast von nur 70 kg verstehe ich auch nicht - ich fände auch, dass 100 kg erwartbar gewesen wären....

  • Doso

    Ich muss mich bei dir entschuldigen. Meine angegebene Höhenangabe war schlichtweg falsch. Mit Brille wäre es nicht passiert! Es sind bei mir sogar 51 cm. Hersteller ist leider nicht feststellbar.

    Noch einmal: Sorry!

  • Hallo Zusammen,


    der RAV4 ist laut Zulassung eine Typ "M1" und nicht "M1G". Das ist in diesem Zusammenhang wichtig, den für "M1G" gibt es keine vorgeschriebene Höhe für den Kopf der Kupplung, sehr wohl aber für "M1".

    Die findet sich in der "EU-Regelung 55" auf Seite 55 und 56 sowie in der Anlage 1, Seite 66. Das ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Vorschrift. Demnach darf die Höhe (Kugel Mitte) nicht höher sein als 420mm. In der Regelung enthalten ist auch eine genaue Beschreibung der Ladung zur Messung.

    Weiter findet sich im Handbuch auf PDF-Seite 317/318 die Bemaßung von Toyota: 415mm, also nach Vorschrift.

    Bei meinem RAV4 PlugIn auf 19-Zoll liegt der Kopf beladen 80mm zu hoch. Das ist ein eklatantes und ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko, weil sich die Stützlast mit jedem Zentimeter reduziert, sich dies auf das Fahrverhalten negativ auswirkt und die Sicherheitsreserve bei 100km/H gewaltig schwindet oder sogar schon eliminiert ist. Zudem ist die Bodenfreiheit am Heck des Hängers zu gering. Ich ziehe unter anderem einen nicht allzugroßen Eriba-Touring-Troll, der durch den abgeschrägten Boden am Heck eine durchaus üppige Bodenfreiheit hat; da bleibt aber nicht mehr viel übrig. Völlig inakzeptabel.

    Beim Kundenservice von Toyota war nicht im geringsten die Bereitschaft zu erkennen, das Problem überhaupt anzuerkennen, ganz im Gegenteil. Ich wurde abgewimmelt mit dem Hinweis, das sei im gesetzlichen Rahmen (= falsch) und ich nicht damit rechnen könne, daß es für mich eine Lösung oder Anpassung geben könne. Mein Hinweis auf das Sicherheitsrisiko wurde schlicht ignoriert.

    Um es kurz zu machen: Das ist ein Mangel, und den müsst ihr leider beim Händler geltend machen. Die Anhängerkupplung die von Toyota angeboten und und vom Händler montiert wird ist schlicht nicht zulässig, wodurch die Betriebserlaubnis erlischt, oder zumindest diese Kupplung für einen Anhänger nicht verwendet werden darf. (Der Lieferant für diese Kupplung ist nach Auskunft meines Händlers eine Deutsche Firma, mein Händler recherchiert gerade, mit der Hoffnung, das es eine einfach Lösung geben kann, einen niedrigeren Kopf. Ein Ergebnis habe ich noch nicht.)

    Also: Mängelrüge, Fristsetzung. Neue/andere Kupplung dran. Dazu gibt es keine Alternative.

    Nach Auskunft von Rameder (Rameder ist Händler, nicht Hersteller) werden bei den von Rameder angebotenen Kupplungen für den RAV4 die vorgeschriebenen Höhen eingehalten, es gebe also Kupplungen auf dem Markt, bei denen die Höhe passt. Überprüfen konnte ich das aber noch nicht.

    Ich kann nur jedem DRINGEND empfehlen, mit dieser Kupplung keinen Wohnwagen zu ziehen, und schon gar nicht mit Tempo 100. Und weiter mit Nachdruck - und sei es auf juristischen Weg - die Nachbesserung zu verlangen. Ich mag meinen Händler, und ich mag nicht, daß er Ignoranz und Fehler von Toyota verantworten soll. Darum bereite ich gerade juritsche Schritte gegen Toyota vor, und habe hierzu auch schon Kontakt mit dem Kraftfahrzeug-Bundesamt aufgenommen - und von dort auch schon Antwort erhalten.


    Ich halte Euch auf dem Laufenden,


    Grüße,


    Sven

  • Hallo Sven, es scheint, wir haben den gleichen WoWa! Super Gerät!

    Aber zu Deinen Ergebnissen: Das ist erschreckend! Ich bin sehr gespannt, was das Kraftfahrzeug-Bundesamt dazu sagt.

    Ich gehe mal davon aus, dass Du mit dem Ergebnis direkt zu Deinem Händler gehst. Mein Händler zeigte sich (genauso wie der Hersteller der AHK, Briac) nichtsahnend und verständnislos. Wenn allerdings wirklich das Erlöschen der Betriebserlaubnis droht, dann wäre das schon ein Grund, rechtlich vorzugehen.


    Danke für Deine Recherchen!

    Gruß

    Doso

  • Hallo Doso,


    nach Auskunft vom Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) wurde die Typengenehmigung nicht in Deutschland erteilt. In der EU erkennen die einzelnen Länder Typengenehmigungen anderer EU-Staaten ohne weitere Prüfungen an.

    Aus diesem Grund hat der Mitarbeiter des KBA keinen (direkten) Zugriff auf das Zulassungsverfahren. Warum ich das ausführe: Der Mitarbeiter vom KBA meinte, es könne sein, daß der RAV4 die Voraussetzungen für M1G habe, das "G" aber nicht beantragt wurde. Dann könne dies ein rechtliches "Schlupfloch" sein, oder zumindest von Toyota in einem Rechtssteit angeführt werden. Er könne das aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich werde das heraus finden.


    Sollte sich aber Toyota Deutschland oder Toyota EU darauf berufen, dann würde das bedeuten, daß die Toyota die Sicherheit seiner Kunden und die anderer Verkehrsteilnehmer völlig egal ist, und sie nicht bereit sind, eine Änderung vorzunehmen oder nachzubessern, obwohl das Sicherheitsrisiko eindeutig, unwiderlegbar und sogar für Laien verständlich ist. Falls das der Fall wird, werde ich ALLE Redaktionen der Motorpresse mit diesem Sachverhalt vertraut machen, einschliesslich der bekannten Magazine für Camper.


    Bis dahin gilt:

    1) der RAV4 ist ein Typ M1.

    2) Für Typ M1 gilt die EU-Regelung 55.

    3) Die Angaben im Handbuch des RAV4 geben die vorgeschriebenen Maße an.

    4) Es liegt ein Mangel vor.

    5) Der Mangel muss dem Händler gegenüber geltend gemacht werden.


    Maßnahme:

    1) dem Händler den Mangel anzeigen, die Anlagen hier als PDF angehängt.

    2) dem Händler eine angemessene Frist setzen. Ich würde sagen 3 Monate.

    3) falls der Händler den Mangel nicht beseitigt, den Mangel selbst beseitigen lassen.

    4) dem Händler die Kosten in Rechnung stellen.


    Es ist leider Tatsache, daß die meisten Händler - noch weniger die Verkäufer - weder die Regeln kennen,

    noch über grundlegendes Basiswissen zum Anhängerbetrieb verfügen. Das spielt aber keine Rolle.

    Es gibt hier nichts, aber auch gar nichts zu diskutieren, die Dokumentenlage ist eindeutig, das Sicherheitsproblem ebenso.


    Ich kann nur jedem RAV4 Fahrer mit Anhängerkupplung dringend empfehlen, und ich bitte ausdrücklich darum; diesen Mangel

    geltend zu machen und auf Nachbesserung zu bestehen. (Sofern die zulässige Höhe von 420mm überschritten ist)

    Der Mangel ist sinnlos, gefährlich, unkomfortabel und führt sehr leicht zu erheblichen Schäden am Anhänger, speziell bei

    Wohnwagen. Dazu ist die Lösung extrem einfach und kostet wenig, nach Änderung gar nichts mehr: Ein in der Höhe verkürzter Kopf. Das ist alles.


    Also: Los jetzt, machen!

    Grüße vom Bodensee



    Sven



    #Doso: Das ist ein extrem seltener Troll GT555 mit der Rundsitzgruppe im Bug, aber dafür gibt es ja das Eriba Touring-Club Forum......

  • ... Troll mit Rundsitzgruppe! Nie gesehen/gehört. Ich bin sehr erstaunt, dass Hymer die baut oder gebaut hat. Meiner ist BJ 2018, da wurde mir das nicht angeboten, taucht nirgendwo in irgendwelchen Prospekten auf.


    Was die AHK angeht: Ich gehe mal auf meinen Toyota-Händler zu und konfrontiere ihn mit diesen Facts.


    Danke einstweilen!

    Grüße - fast vom Bodensee ;)


    Doso