Guten Morgen Raver,
Hier mal die 3 Screenshots von den aktiven Diensten mit Beschreibung und Laufzeit
Beste Grüße aus dem -3,1 Grad kalten MeckPom , Schlittschuhe funktionieren auf Beton und Asphalt
Guten Morgen Raver,
Hier mal die 3 Screenshots von den aktiven Diensten mit Beschreibung und Laufzeit
Beste Grüße aus dem -3,1 Grad kalten MeckPom , Schlittschuhe funktionieren auf Beton und Asphalt
Wenn dieser "Remote Service" an unseren BJ 2021 Fahrzeugen tatsächlich "nur" an ein 2G Signal Einheit(integrierte Simcard) gekoppelt ist und Toyota dies EU konform abschalten will/muss dann wundert es mich gar nicht dass da noch überlegt wird wie man dies den "alten" Bestandskunden verklickern möchte. Vielleicht im Rahmen einer Rückrufaktion ein Austausch oder ein einmaliges Kostenmodell...auf die Erstbesitzer des 2021 Modells ![]()
Es geht bei den auslaufenden Abos um den Remote Service. Der Standartservice sollte davon nicht betroffen sein. Der dürfte wie bei allen anderen länger laufen.
Ja und interessant wird es wenn 2G nach und nach abgeschaltet wird. Je nach Region kann da der eine oder andere vielleicht eine Fehlermeldung bekommen? Sicher bin ich mir nicht, denn ich war in einigen Gegenden (Lausitz, Tropical Island) wo es kein Funknetz gab. Aber auch keine eCall Fehlermeldung. 5G -LTE -E- X....nix.
Für mich schaut es eh so aus, als ob man eCall einführen musste, gewisse Parameter auch notfalls OTA übertragen muss dabei und da überlegt hat, bestimmte Dinge wie zB. den Hybridtrainer mit den persönlichen Daten zu füttern. Und die IT so nach und nach überlegt hat, was man noch alles so OTA steuern könnte.
Die Standklima hat man von Anfang an im rechtlichen Grauzonenbereich genutzt. Und wahrscheinlich hat die Rechtsabteilung da jetzt wortwörtlich kalte Füße bekommen. Vielleicht war ja die eine oder andere unangenehme Frage dabei und bevor das irgendwer erfolgreich den größten Hersteller der Welt verklagt, streicht man eben dies. Nur mal so als Gedanken.
Andere Hersteller steuern OTA alles mögliche und lassen es sich gut bezahlen. Also sogar Grundfunktionen wie Sitzheizung, Tempomat usw.
Ich finde es halt irgendwie niedlich das mein Hybridtrainer auch im GR Yaris Anwendung findet...Performance mal anders definiert.
Beim Kauf im Oktober 2021 waren die MyTConnected Services mit Ladestatus und -Steuerung der Batterie, Programmierung von Ladezeiten und das Vorkühlen oder Vorwärmen des Innenraums lt. Verkaufsprospekt serienmäßig in der Ausstattung enthalten. Und wurden damals im Kaufpreis mitbezahlt. Eine neue Rechnung oder ein Auslaufen des ‚Abonnements‘ ist also nicht akzeptabel.
Danke für die bisherigen Infos.
Bei meinen Basismodell habe ich ja ohne Navi unter:
„Connected Services Center:
2 aktiv“
Auch gestern ne Mail bekommen:
Sehr geehrte/r …,
Ihr kostenloser Testzeitraum für die folgenden Dienste: Remote Services endet am 26/01/2026 für Ihren RAV4 PHEV …
vielleicht gibt es dann verschiedene Tarife, je nach Anzahl der Services und Laufzeiten…
Grüße
Ravi4
Irgendwie spannend.
Am 26.01.2026 laufen bei allen 2021er RAV4 die Connected Services ab.
Ich bin gespannt, was in der Mail vom 26.01.2026 steht und wie dann der Umstieg funktioniert.
Grüße Jo
Ich habe mal den Prospekt von 2021 rausgekramt.
Dort ist unter Wesentliche Ausstattungen MyT Connected Services aufgeführt.
Kein Sternchen oder Hinweis, dass es sich um einen Probebetrieb oder einen kostenpflichtigen Dienst handelt.
Originaltext wie folgt:
Die Smartphone-App MyT von Toyota eine Reihe nützlicher Dienste, wie zum Beispiel Ladestatus und -steuerung der Batterie, Programmierung von Ladezeiten und sogar das Vorkühlen oder Vorwärmen des Innenraums des RAV4 Plug-in.
Und die MyT Connected Services bieten Ihnen wertvolle Dienste, um Ihnen das Leben bequemer zu machen. Ganz gleich, ob Sie Ihre letzten Fahrten detailliert analysieren möchten oder vergessen haben, wo Sie Ihren RAV4 abgestellt haben: MyT ist immer bereit, Sie zu unterstützen.
Sicher da da nicht irgendeine Fußnote sowas wie Verfügbarkeit beschränkt?
Wobei ein Werbeprospekt ja keinen Vertrag darstellt.
Wird rechtlich spannend, denn inzwischen ist das Thema bei Bild angekommen. Zwar nur über Lexus, ist aber die gleiche Story.
Wobei ein Werbeprospekt ja keinen Vertrag darstellt.
Im deutschen Kaufrecht (BGB) besteht ein wichtiger Zusammenhang zwischen öffentlichen Werbeaussagen und den rechtlich bindenden Eigenschaften einer Ware:
1. Werbeaussagen als Sachmangel
Seit der Schuldrechtsreform gehören öffentliche Äußerungen des Verkäufers, Herstellers oder dessen Gehilfen (z. B. in Werbespots, Prospekten oder auf Etiketten) zur Soll-Beschaffenheit einer Ware.
Entspricht ein Produkt nicht den in der Werbung gepriesenen Merkmalen (z. B. "wasserfest bis 50m", "Verbrauch nur 3 Liter"), liegt rechtlich ein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor.
Ausnahme: Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die Aussage beim Kauf bereits berichtigt hatte oder wenn die Aussage die Kaufentscheidung nachweislich nicht beeinflussen konnte.
2. Zugesicherte Eigenschaften (Garantie)
Der Begriff der "zugesicherten Eigenschaft" wurde im modernen Schuldrecht weitgehend durch die Beschaffenheitsvereinbarung oder die Übernahme einer Garantieersetzt.
Beschaffenheitsvereinbarung: Käufer und Verkäufer vereinbaren im Vertrag explizit bestimmte Merkmale. Weicht das Produkt davon ab, stehen dem Käufer Gewährleistungsrechte zu.
Garantie: Verspricht der Verkäufer oder Hersteller über die gesetzliche Gewährleistung hinaus bestimmte Eigenschaften (Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie nach § 443 BGB), begründet dies zusätzliche Ansprüche des Käufers.
3. Abgrenzung: Marktschreierei
Bloße wertende Anpreisungen ohne konkreten Tatsachenkern ("Das beste Auto der Welt", "Super-Qualität") gelten rechtlich meist als unverbindliche Marktschreierei. Sie führen in der Regel nicht zu Sachmängelansprüchen, da ein verständiger Durchschnittskäufer sie nicht als Tatsachenbehauptung versteht.
Rechtliche Folgen bei Abweichung
Wenn eine Werbeaussage oder eine vereinbarte Eigenschaft nicht zutrifft, hat der Käufer folgende Rechte:
Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung).
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises (nach Fristsetzung).
Schadensersatz, sofern der Verkäufer den Mangel zu vertreten hat.
Weitere Informationen zu Verbraucherrechten finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
(Antwort von der Google-KI erstellt)
Das Ausstattungsmerkmal ergibt sich zweifelsfrei aus dem Prospekt. Aber wie wollen Sie den Anspruch darauf nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie noch geltend machen? Der Gesetzgeber hat erst zum 1.1.2022 Regelungen und längere Verjährungsvorschriften zu Sachmängeln bei Waren mit digitalen Elementen eingeführt.