Hallo Raver,
Ja schade wenn es soweit kommen muss, aber dafür haben wir das Forum und die Erfahrungswerte.
Warum lange rumlamentieren, nachdenken , wenn man solche Hinweise kennt.
Nur kurz, vielleicht etwas OT, man verzeihe mir.
Aufgrund der Spritpreise war ich für E5 in Polen tanken, 1,56€
, und die Polen haben verlängert, top.
Auf der Einreise nach Mitternacht kurze Fahrzeug- und Personenkontrolle, Zoll- und Grenzbezirk.
Dabei eine Strafanzeige gefangen, nicht weil ich einen Leatherman Wave2 geführt und angegeben habe,
sondern in der Mittelarmlehne steckte im Futteral mein Einhandmesser zum Fischentweiden und Apfelessen.
Soviel dazu, es gab einen kurzen Kommentar, bei Ersttäterschaft wird das Verfahren vielleicht eingestellt, kommt auf
den Richter an. Die Fundstelle wurde fotografiert und zum Protokoll angehängt.
Nun warte ich auf mein "Verfahren" und laut §54 Waffengesetz auf meine Strafe(4 Wochen her).
Also, in Deutschland haben sich die Gesetze zum Führen von Einhandmessern verschärft, denkt daran.
Kann jeden an der Autobahn oder Landstaße treffen.
Wichtig dabei laut Strafrecht: zugriffsbereit , heißt aus der Hosentasche holen und aufklappen, mit Handbewegung oder Daumen
Bei mir waren es 3 Handgriffe, weil Mittelkonsole mit Deckel, Messer im Futteral und dann erst erreichbar
Schönen Sonntag und liebe Grüße aus dem sonnigen MeckPom bei 22,2 Grad
PS: ich leg es mal in die Kaffee-Ecke 