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  • philanthropinist
  • 15. Februar 2022
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  • JanClubsport
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    • 4. September 2024
    • #31

    Das ist nicht richtig. Mit einem BE Führerschein kann auch der RAV4 2300kg bei 2175kg zGG ziehen. Das Leergewicht ist da 2. Rangig, ich habe gerade erst BE gemacht. Gesamtzuggewicht bei BE sind 7000kg.


    Diese Werte gelten in der gesamten EU, wie auch die 3500kg für B und die 4250kg zGG für B in Kombination mit B96.

    2019er RAV4 Hybrid AWD-i Lounge in schwarz. Panoramadach und AHK.

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    • 4. September 2024
    • #32

    das betrifft aber nicht alle Führerscheinbesitzer, es gibt noch die " Gruppe der grauen Wölfe" die braucht so etwas nicht. Auch wenn meine LKW und Bus Berechtigung abgelaufen ist ( die Besitzer brauchen das eh nicht ) dürfen Besitzer der alten " Scheine", also Klasse 3 auch alles bis 7,5 To alles benutzen :)

    Die BE gilt nur bis 7 Tonnen. B96 bis 4250 Kg.

    Aber es gibt Unterschiede bei den Ländern ( also nicht EU konform ) , meine Karte aus Österreich musste ich wieder auf eine deutsche Karte umschreiben, damit ich hier die "7,5 Tonnen" nutzen kann. Brauche ich für den Abschlepper, bzw. den Autotransporthänger. Das Gesamtzuggewicht sollte seit geraumer Zeit genau eingehalten werden, die frühere Toleranzgrenze von 10% gibt es nimmer. Da gibt es jetzt heftige Strafen.

    In A wird der " LKW Schein nicht automatisch nach Ablauf auf 7,5 To eingestuft wie in D.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.

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    • 4. September 2024
    • #33

    Zitat: Sofern Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWRnehmen, gilt Ihr Führerschein grundsätzlich ohne Umtausch weiter. Über eventuelle Einschränkungen oder Registrierung informieren Sie sich bitte bei Ihrer dann zuständigen Behörde des Mitgliedstaates.


    Quelle: https://bmdv.bund.de/SharedDoc…erscheine-im-ausland.html


    Das war/ist ja der Sinn des EU Führerschein, das es überall gilt. Ergo gilt B, BE und B96 in der gesamten EU!


    Mit deiner Ausführung hast du recht, du hättest aber den Österreichischen Führerschein erstmal weiter nutzen können. :)


    2019er RAV4 Hybrid AWD-i Lounge in schwarz. Panoramadach und AHK.

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    • 4. September 2024
    • #34

    Nein, lt. Aussage der Polizei, des TÜV und auch einer Fahrschule hier nicht. Wir sind da bei uns im Autohaus drauf gekommen da wir den Sprinter hochlasten mussten. Ich habe soeben mal nachgeschaut, auf dem alten A Führerschein waren die C Klassen seit 18 abgelaufen, eine BE o.ä. wurde da überhaupt nicht aufgeführt, das war wohl das Problem. Nach der Umtragung auf eine deutsche Karte ist die BE dann auch drauf und die C als abgelaufen aufgeführt.

    Ich konnte ja nachweisen das ich die 3 seit 1975 habe. Das Problem lag evtl. in der Ausführung der Karte die in A 2007 ausgestellt wurde.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.

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    • 4. September 2024
    • #35
    Zitat von sscdiscovery

    Nein, lt. Aussage der Polizei, des TÜV und auch einer Fahrschule hier nicht. Wir sind da bei uns im Autohaus drauf gekommen da wir den Sprinter hochlasten mussten. Ich habe soeben mal nachgeschaut, auf dem alten A Führerschein waren die C Klassen seit 18 abgelaufen, eine BE o.ä. wurde da überhaupt nicht aufgeführt, das war wohl das Problem. Nach der Umtragung auf eine deutsche Karte ist die BE dann auch drauf und die C als abgelaufen aufgeführt.

    Ich konnte ja nachweisen das ich die 3 seit 1975 habe. Das Problem lag evtl. in der Ausführung der Karte die in A 2007 ausgestellt wurde.


    Gruss

    Steffen

    Hallo Steffen,


    Hast du etwa die VK30 noch :) ? Ich habe mir meine damals vom Kreis geholt, da ich den Eintrag für schnelle Traktoren(über 50 km/h) haben wollte.

    War bei neuen Führerscheinen ab 1990 so integriert. Hab dann beim Stöbern noch ne alte Stempelkarte aus den 70zigern gefunden, ohne Eule :)


    Viele Grüße aus MeckPom


    PS: ich stelle mal Bilder ein , würden einem Museum gut stehen...

    RAV4 Plugin Hybrid EZ:07/23, Tech+Style,AHK abnehmbar,plws mit sw Dach+Holme, ohne Fusskick :), jetzt Keramikversiegelt

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    • 4. September 2024
    • #36

    ne die älteste die ich gespeichert habe ist von 86 mit ABCDEMT, Stempelkarten habe ich nicht mehr, aber ich hatte da mehrere :)



    Gruss

    Steffen

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  • Sidgrani
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    • 4. September 2024
    • #37
    Zitat von sscdiscovery

    das betrifft aber nicht alle Führerscheinbesitzer, es gibt noch die " Gruppe der grauen Wölfe" die braucht so etwas nicht. Auch wenn meine LKW und Bus Berechtigung abgelaufen ist ( die Besitzer brauchen das eh nicht ) dürfen Besitzer der alten " Scheine", also Klasse 3 auch alles bis 7,5 To alles benutzen :)

    Die BE gilt nur bis 7 Tonnen. B96 bis 4250 Kg.

    Aber es gibt Unterschiede bei den Ländern ( also nicht EU konform ) , meine Karte aus Österreich musste ich wieder auf eine deutsche Karte umschreiben, damit ich hier die "7,5 Tonnen" nutzen kann. Brauche ich für den Abschlepper, bzw. den Autotransporthänger. Das Gesamtzuggewicht sollte seit geraumer Zeit genau eingehalten werden, die frühere Toleranzgrenze von 10% gibt es nimmer. Da gibt es jetzt heftige Strafen.

    In A wird der " LKW Schein nicht automatisch nach Ablauf auf 7,5 To eingestuft wie in D.


    Gruss

    Steffen

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    Nach meinem Halbwissen darfst du mit dem alten Führerschein in Deutschland, vor 99?, so in dem dreh sogar 12 to fahren je nach Gespann.

    Mir wurde sogar damals 19 to gesagt , aber kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

    Rav 4, Team Deutschland, Technikpaket und Anhängerkupplung als 4x2 , in Nagoya Blau als Vollhybrid. Zulassung Oktober 2022.

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    • 4. September 2024
    • #38

    Hallo Raver,

    Hallo Sidgrani,


    Hier die Antwort:


    Mit einem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis maximal 7.500 kg fahren12. Diese Fahrzeuge dürfen höchstens acht Sitzplätze (ohne den Fahrersitz) haben1. Ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ist ebenfalls erlaubt1.

    Falls Sie auch schwerere Anhänger ziehen möchten, benötigen Sie die Klasse C1E. Damit dürfen Sie Kombinationen aus einem C1-Fahrzeug und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg fahren, solange die Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg nicht überschreitet12.


    Beste Grüße an alle Raver

    RAV4 Plugin Hybrid EZ:07/23, Tech+Style,AHK abnehmbar,plws mit sw Dach+Holme, ohne Fusskick :), jetzt Keramikversiegelt

    Danke 2
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    • 5. September 2024
    • #39

    Ich habe trotz vieler Beiträge immer noch nicht erfahren, ob man in der Schweiz wo 2300kg Anhängelast offenbar problemlos bekommt, als Fahrzeug plus Anhänger die 3,5t eben überschreiten darf.

    Die Diskussion hier ging eher darum das man mit alten Führerscheinen so alles fahren darf. Das ist zwar schön und gut, aber eben Geschichte weil wir hier über Bestandsschutz reden. Das war aber nicht meine Frage. Ich habe meinen LKW Schein 1994 gemacht.


    Technisch ist es mir ein Rätsel, warum bei uns in Deutschland bei 1400/1500/1650kg Schluss ist, da die Begründung ja immer daran lag dass das Rückwärtsfahren die Ursache für diese Begrenzung ist. Verständlich, wenn man eben lediglich den E-Motor zur Verfügung hat. Dessen Leistung wird ja mit rund 68PS angegeben, da sind 1650kg schon eine Nummer. 2300kg klingen nach einer ordentlichen Last.

    Ich glaube Niemand mit etwas technischem Verständnis wird 2,3t an einen 68PS Wagen anhängen wollen und zudem ernsthaft erwarten dass das halbwegs problemlos gut funktioniert und lange hält.

    Mein erster RAV4: XA3a 2.0 Travel 4x2 schneeweiß 06/2012-06/2017 (Toyota Nr. 8 )

    Mein erster RAV Hybrid: XA4 Edition-S e4x4 braunmetallic EZ11/2016 seit 06/2017 (Toyota Nr. 9)

    Mein aktueller RAV Hybrid: XA5 Style Selection e4x4 metallicweiß mit schwarzem Dach.EZ:08/2022 (Toyota Nr. 10)

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    • 5. September 2024
    • #40

    R-A-V

    ja Du ja Recht:-)

    wie , was , wo in der Schweiz erlaubt ist wirst Du wohl verlässlich beim TCS erfahren, bzw. speziell für den RAV auch bei Toyota CH, also der Emil Frey AG in Safenwil. Das wäre dann wohl relativ rechtssicher.


    Gruss

    Steffen

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