Beiträge von Andreas Strunk

    Das Gesetz gibt es seit mehr als 40 Jahren, und dass Toyota diese Diskussion jetzt führt, ist etwas seltsam.


    Ich finde, wir sollten in irgendeiner Form entschädigt werden, denn das fühlt sich nicht richtig an.

    ich habs jetzt nicht kontrolliert, aber wenn Toyota in den Bedingungen einen Vorbehalt eingebaut hat, bestimme Funktionen abzuschalten hat man diesen Vorbehalt im Rahmen des Kaufes akzeptiert. Das mag ärgerlich sein, aber ich bin sehr gespannt ob dagegen vorgehen zu wollen nicht sehr schnell ins Leere läuft. Eine Entschädigung? Leute, echt jetzt? Bei der Relax Garantie behält sich Toyota auch vor, die Bedingungen zu ändern oder sie ganz einzustellen. DAS wäre einen Aufschrei wert.

    und das auto um die 5 jahre fahren möchtest, machst du mit dem susi nichts falsch,

    und genau das unterscheidet uns und vermutlich auch einen Grossteil der Across - und RAV Käufer.


    Ich gedenke den RAV langfristig zu fahren und da war die RELAX Garantie das schlagende Kaufargument. Wirklich ausrechnen wird man den wirtschaftlichen Sinn oder Unsinn nicht können, aber wenn Du die Betrachtung nur auf 5 oder 6 Jahre anstellst, mag das alles passen. Spätestens wenn der Across aus der Garantie raus ist und der RAV noch drin, wird sich der Verlauf des Wertes sehr deutlich unterscheiden.

    nichts für ungut, aber das klingt für mich sehr nach Apfel und Birnen. Weitere 3 Jahre Garantie? Mit welchem Umfang? Wohl kaum identisch zur Relax Garantie.Und danach? Dann ist das Auto 6 Jahre alt. Bei Toyota gehts noch 9 Jahre mit Relax weiter. Ein ordentlicher Teil der 8.000€ bleibt als höherer Wert des Toyota lange erhalten, mal abgesehen davon dass man bei dem Preisvergleich auch nochmal genauer hinschauen müsste. Um den Listenpreis kann es ja da wohl kaum gehen; ich habe unseren RAV Adventure vor genau einem Jahr als 3 Monate alte TZ mit fast genau 20% Rabatt gekauft. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Suzuki da nochmal 8.000€ billiger hätte sein können. Daher halte ich den Suzuki im Vergleich zum RAV für völlig uninteressant; das scheint der Markt übrigens auch so zu sehen; ich sehe den RAV mindestens 10 Mal so häufig. Wobei man natürlich fairerweise festhalten muss, dass es den Across nur als PlugIn gibt. Aber die Stückzahlen sind ein Witz

    Wenn es abgeschaltet wird, kann ich zu mindest beweisen, dass mein Fahrzeug diese Funktion hatte und weiter hätte, wenn der Hersteller dies nicht abgeschaltet hätte. Weiterhin kann ich so beweisen, dass diese Funktion auf der Homepage als mögliche Funktion beworben wurde. Und durch die Eingabe FIN sogar konkret, dass mein Fahrzeug diese Funktion hatte.

    Nur mit Beweisen, dass es ging und beworben wurde kann ein Rechtsanwalt, wenn es abgeschaltet wird, den Fall prüfen und schauen, was getan werden kann

    ich kann Deinem Gedankengang zwar folgen, halte ihn aber für falsch bzw unnötig.


    Wenn man hier wirklich anwaltlich tätig werden wollte, braucht man derartige Beweise nicht. Wenn es hart auf hart kommt, wird Toyota zur Herausgabe entsprechender Unterlagen verpflichtet, aus denen der Ausstattungs- und Funktionsumfang erkennbar ist. Deine „Beweissicherung“ ist also nur was für Dein gutes Gefühl😉


    Ist denn jetzt irgendwer so verärgert, dass er rechtliche Schritte einleiten würde? Schon mit einem Anwalt gesprochen? Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung eingeholt? Das wären die nächsten Schritte aus meiner Sicht.


    Im Übrigen mal so zum Einordnen: wir werden seit vielen Jahren damit konfrontiert, dass in die Nutzung der Fahrzeuge nachträglich eingegriffen wird; allerdings immer vom Gesetzgeber. Es gab mal schadstoffarme und steuerlich geförderte Diesel, die wenig später mit horrender KfZ Steuer belegt wurden und nochmal später mit Fahrverboten in Umweltzonen. Das sind echte Einschränkungen, dagegen ist der mögliche Wegfall der Standklimatisierung bei allem berechtigten Ärger doch eine Lachpille.


    Anderes Beispiel: in Frankreich sind die Fahrverbote für alte Fahrzeuge noch viel rigoroser. Während wir hier mit einem G Kat-Fahrzeug egal welchen Baujahres die grüne Plakette bekommen und damit überall freie Einfahrt haben, endet die Möglichkeit in F für meinen 2000er Citroen Berlingo mit G Kat Ende 2026, ein identisches Auto aus 1999 hätte jetzt schon keine Einfahrt mehr, ein Euro 4 Diesel dürfte wie die alte G Kat Kutsche ebenfalls ab Ende 2026 nicht mehr einfahren.


    Wie gesagt, ich verstehe den Ärger beim

    Thema der Standklimatisierung, aber irgendwie gibts doch deutlich dramatischere Nutzungseinschränkungen

    stelle dir vor, du kaufst dir einen Backofen mit Pyrolyse. Und nach einiger Zeit schreibt der Hersteller, dass aufgrund der Gesetzeslage die Funktion nicht länger angeboten werden kann und schaltet Dir das ab. Wie würdest Du das finden? Und jetzt bitte kein „Ich kann meinen Backofen selber putzen“, darum geht es nicht.

    das ist doch nicht die Frage; natürlich fände ich das ärgerlich, je mehr ich diese Funktion nutze, unso mehr. Aber wo ist die Antwort mit welcher Zielsetzung man sich hier ärgert? Solange davon auszugehen ist, dass hier der Gesetzgeber die Ursache ist, geht der Ärger Richtung Toyota in die falsche Richtung