RAV4 plugin Hybrid erlaubt nur 19" Felgen

  • Vom Grundsatz hat Raver2014 #17 vollkommen Recht. Es gilt tatsächlich einzig und allein die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und in der sogenannten EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) eingetragene Reifendimesion.

    Die von Raver2014 angegebenen Dimensionen235/60/R16 100H versus 215/70/R16 100H hätten allerdings bei gleicher 16"-Felge und unterschiedlichem Querschnitt auch einen veränderten Rollumfang zur Folge.

    "Systeme wie ABS, ESP und Tacho sind für ihre Funktionstüchtigkeit auf den korrekten Abrollumfang angewiesen. Die Wahl der (richtigen) Reifendimension hat also weitreichende Auswirkungen auf das Fahrzeugverhalten und wird deshalb so streng gehandhabt."

    Sehr schön wird dieses Thema hier erläutert:

    http://www.felgenoutlet.de/de/…fen-passen-auf-mein-auto/

    :) Besitzer eines RAV4 PHEV mit Style- und Technik-Paket, Karminarot Metallic.

  • Bedeutet, ich könnte beim Lieferanten der Reifen ein Gutachten bzw. und ABE erfragen und mir dies als Kopie zusenden lassen?
    Oder muss der Händler gequält werden?

    Hallo 4Ravinger ,


    der Händler muss gequält werden. Der hat das wie in den Katalog-Kleingedruckten ersichtlich in seinem Händlerportal als Download dir auszuhändigen.


    Gruß, Asuka

  • Offensichtlich ist das Thema richtige Felgen-/Reifenwahl, abweichend vom Kfz- bzw. COC- Schein Eintrag, fürt den Laien, nicht so einfach.



    Nachfolgend aus einer für einen RAV4 PHEV gültigen Felgen-ABE eines namhaften Felgenherstellers.
    Einträge dieser ABE für meinen RAV4 PHEV:

    XA5P(EU,M)

    136KW

    e6*2007/46*0429*
    Reifen: 225/60R18 (Anm.: Entspricht dem RAV4 PHEV ohne Style-Paket)


    Die Angaben (XA5P(EU,M), 136KW und e6*2007/46*0429*) sind in meinem Kfz-Schein eingetragen. Somit müsste dann ja auch die zugehörige
    Reifengröße (abweichend von meinem Kfz-Schein Eintrag) zulässig sein, da diese Reifengröße (225/60R18) in einer gültigen Felgen-ABE steht.



    Die zugehörige Felgen-ABE (sind 11 pdf-Dateien und gefühlt „ausgedruckt einen Stapel von 3 cm DIN-A4 Papier ?“) hat aber an einer Stelle nachfolgenden Hinweis.


    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen

    oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.


    Anm.: Hierauf hat mich mein Reifenhändler hingewiesen. Ich hätte diese 3cm Papier nicht gelesen.


    Um jeglichen Stress zu vermeiden, werde ich den Weg TÜV-Einzelgutachten/Kfz-Schein Änderung gehen.

  • Beispiel Winterreifen 17”:


    Habe nun, entsprechend sensibilisiert, meinen FTH per email kontaktiert was Original Toyota WR Satz in 17” Ausführung(siehe #18) anbelangt um Zusendung eines Gutachtens…

    Den Reifenhändler resp. Toyotaservice werde ich ebenso kontaktieren.


    Aus Neugier mal meine Reifendurchmesser verglichen:


    SR -> 235/55R19 101V : Durchmesser 725mm(KBA?) montiert - Auslieferungsstatus

    WR -> 225/65R17 102H: Durchmesser >715mm(KBA 52964) noch nie montiert

    Gibt es da Akzeptanzkriterien?

  • Hallo Zusammen,

    Mein Freund erklärt mir gerade, es braucht nur noch die kleinste Reifengröße eingetragen zu sein.

    Das sind bei Ihm auch 16". Er fährt aber 18" Felgen mit einer anderen Reifengröße.

    In der Zulassung unter Punkt "k" steht ein Code, der bei Ihm auch größere Räder/Reifen zulässt.

    Somit geht Das mit einem Code unter Punkt "k" in der Zulassung.

    Also erkundigt Euch beim KVA, TÜV oder Andere oder Eurer Werkstatt bzw. FTH.

    ( Wie schade, das Dies nur für neuere Autos gilt.)

  • Menüpunkt K:

    Nummer der EG-Typengenehmigung oder ABE


    Ist diese bei den Rav4 Plugins stets der gleiche Code und Fahrzeugteile bezogen oder ausschliesslich Laufräder bezogen ?

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

    2 Mal editiert, zuletzt von 4Ravinger ()

  • …“Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.

    Genau das ist der Punkt. Beispielsweise kann man beim TÜV sich mit der „e-Nummer“ im Kfz-Schein informieren, ob weitere Reifendimensionen freigegeben sind, die nicht im Schein eingetragen sind.


    Wir hatten unlängst die Situation, dass das Auto der Tochter nicht durch den TÜV kam, weil breitere Reifen drauf waren, als im Schein eingetragen. Ein zweiter Prüfer hat dann in die EU-Zulassung reingeschaut und da war die entsprechende Reifendimension hinterlegt. Wir haben dann einen Ausdruck mit den Angaben mitbekommen und gut war‘s?

    RAV 4 Hybrid, 4 x 4, Team Deutschland, EZ 5/20, Technikpaket und AHK

  • Hallo Zusammen,

    Mein Freund erklärt mir gerade, es braucht nur noch die kleinste Reifengröße eingetragen zu sein.

    Das ist eben auch nicht richtig.


    Bei den
    Plugins mit Style Paket stehen nur die 19er im Schein, aber es gehen auch 17er. Dies aber nur mit ABE.


    Richtiger ist, bei einer Verkehrskontrolle muss der Polizeibeamte deine Reifen Felgen Kombination nachvollziehen können.


    Dazu schaut er erst in der Fahrzeugzulassung Teil I, wenn dies da nicht in Punkt 15? Steht, schaut er unten die Zusätze an, wenn dies da nicht steht, dann fragt er nach der CoC oder die ABE.


    In der ABE muss die Felge zu dem Fahrzeug nachvollziehbar stehen. Wenn das passt, muss der Reifen zur Felge passen.


    Wenn dies vor Ort in der Kontrolle nicht nachvollziehbar ist, bleibt das Fahrzeug stehen. Erlöschen der Betriebserlaubnis. Die CoC und die ABE müssen nach dem Gesetz nicht mitgeführt werden, aber dann bleibt das Fahrzeug eben bis zur Klärung vor Ort stehen.


    Wenn man die
    ABE nicht mitführen möchte, kann man die auch in die Fahrzeugzulassung Teil 1 eintragen lassen. Kostet aber.

    RAV4 Plug-in HybridBJ 2020, EZ 12/2020Technik-Paket + Style-Paket + AHK + CleverProtectPlus, nagoyablau metallic :w0005:


  • Ich möchte das für mein Auto auf andere Weise lösen.

    Ich habe Ganzjahresreifen (CrossClimate) auf die 19er Felgen aufziehen lassen. Damit sollte also keiner was dagegen sagen können. Und als Schneeketten plane ich die Michelin 8316 Easy Grip EVO 16. Diese tragen erheblich weniger auf als normale Schneeketten, sind aber als Schneeketten zugelassen. Das sollte dann im Fall der Schneekettenpflicht genügen. Mal sehen ob das klappt. (Der RAV4 steht noch beim Händler)

    Gruß marslyric

  • Hallo @marslyrik,

    dann frage den FTH gleich mal, ob bei den 19" ern noch eine Schneekette drauf darf.....

    Bei meinem von 2005 darf nur 235/60R16 100H gefahren werden, aber eine Schneekette

    darf bei dieser Rad/Reifen Kombi nicht mehr aufgezogen werden.

    Da Du sowiso zum Händler mußt, würde ich das mit Deiner Kette klären lassen....