Lauflicht Blinker für die Spiegel

  • Hallo zusammen 🙋🏻‍♂️


    Ich habe seit einem Jahr den Rav4 Plugin

    Ich hatte ihn im Oktober 2021 bestellt und ende Januar 2022 ausgeliefert bekommen.

    Mir wurde vom Händler gesagt, das ich durch die Wartezeit jetzt sogar schon ein Face-Lifting bekommen hätte.

    Jetzt zu meiner Frage an euch....

    Ich würde mir gerne die Blinker umrüsten auf Lauflicht (nennt sich evtl. auch dynamisch)

    Am liebsten vorne, Spiegel und Heck.

    Ich habe bisher nur welche für die Außenspiegel gesehen. Und selbst da weiß ich nicht genau, ob die auch passen.

    Hat vielleicht jemand das selbe Baujahr und bereits Erfahrung ?


    Bitte jetzt aber nicht so Kommentare wie

    "Was willst du damit?"

    "Willst du Knight-Rider Konkurrenz machen?"

    Wir sind doch alle Erwachsene Leute und gönnen jedem auch 'das kleine Kind im Mann'


    Ich freue mich über jegliche Rückmeldungen und Anregungen

    Lieben Gruß

    Lars

  • Lars


    Was willst du damit und willst die Knight-Rider Konkurrenz machen?


    So, Spaß bei Seite.

    Soweit mir bekannt wurden die Spiegel und die dort enthaltenen Blinkereinsätze nicht geändert.

    Bei Aliexpress z.B. gibt es die Lauflichtblinkereinsätze für die Spiegel und da steht für RAV4 von 2019 bis 2022.

    Für die Heckpartie und die Front habe ich persönlich noch keine Lauflichtblinker für den RAV4 XA5 gesehen und ich meine mich zu erinnern, dass hier im Forum auch noch keiner was davon geschrieben hat. Falls ich mich irre, dann berichtigt mich bitte.

    Viele Grüße aus Köln Stefan


    Ich wünsche immer eine Hand voll Asphalt unterm Reifen. :thumbup:


    RAV4 Generation 5 Vollhybrid 4x2 Team-D in lichtsilber metallic + AHK + Extras

  • Also ich hab nun einen Zweitwagen als Hobby und aus diesem Forum ein sehr guter sachkundiger Beitrag zu An/Umbauten:

    Ich nehme mir Mal raus hier einiges klarzustellen

    JA, es trifft zu, dass die Betriebserlaubnis erlöschen kann, wenn man nicht zugelassene Teile verbaut.

    NEIN, man steht dann nicht ohne Versicherungsschutz da. Hierbei muss man aber zwischen Haftpflicht und Voll-/Teilkasko unterscheiden.

    HAPFPLICHT:

    Schäden Dritter werden immer bez. auch wenn ein unzulässiges Teil verbaut war. Die Vers. hat ggf. eine Regressanspruch gegen den Versicherungsnehmer. Der ist aber auf max. 5.000 € begrenzt. Regress setzt zudem voraus, dass das unzulässige Teil ursächlich für den Unfall war. Bei Tausch der Blinker Glühbirne gg. LED oder blinkenden Bremslicht eher unwahrscheinlich. Die Beweislast liegt hierbei aber beim Versicherungsnehmer und man könnte sicher trefflich darüber streiten.

    KASKO:

    Auch hier gilt, Leistungen der Voll-/Teilkasko entfallen nur, wenn der das unzulässige Bauteil ursächlich für den Schaden war oder diesen zumindest vergrößert hat. Bsp. unzulässige Bremsen mit weniger Bremskraft oder Anbauteile die wegfliegen und Schaden verursachen. Für die Beweislast gilt oben gesagtes.

    SANKTIONEN:

    Auch ohne Schadeneintritt begeht man durch das Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Ordnungswidrigkeit. Dies wird i.d.R m 50,- € verfolgt. Werden andere gefährdet erhöht sich die Geldbuße auf 90 € und 1 Punkt.

    Man könnte jetzt noch diskutieren, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis auch zu Folge hat, dass man einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungs Gesetzt verwirklicht. Dann bewegt man sich im Strafrecht und wir reden von wesentlich höheren Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafe.

  • Bei solchen Fahrtrichtungsanzeigern mit Lauflicht, mit sequentieller Aktivierung, ist das ja auch alles noch halb so wild. Eine Gefährdung geht hiervon ja nicht wirklich aus. 99% der Polizisten und aaS/Pi sehen den Unterschied eh nicht und wissen die Bedeutung der Kennzeichnung auf einer lichttechnischen Einrichtung auch nicht. Interessant wird es dann aber bei Hauptscheinwerfern oder Rückleuchten. Wenn hier etwas nicht richtig leuchtet, foliert, lasiert oder sonstigen nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen, geht es schnell mal um die aktive Sicherheit. Hier kann der Polizist, je nach Änderung, auch mal schnell die Weiterfahrt untersagen oder im schlimmsten Fall, dass Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen. Womit wir dann beim Thema "Soko Autoposer" etc. wären. Und dann heißt es mit einem Abschlepper oder Trailer weiter oder gar die Vorführung bei einem Sachverständigen, welcher ein Gutachten erstellt mit dem Ergebnis "Betriebserlaubnis erloschen". Da kommt dann auch noch schnell die Zulassungsstelle mit ins Spiel und die Kosten sind dann schon wesentlich höher. Jeder macht mal Blödsinn, keine Frage. So lange es im Rahmen bleibt ist ja auch alles ok. Nur muss man mit den Kosequenzen zu leben. Ob nun alles wirklich einen Sinn hat, darüber lässt sich immer streiten.

    Viele Grüße

    OlliCC


    Aktuelle Toyota Modelle: Toyota RAV4 PlugIn-Hybrid - EZ 10/2022 Panoramadach - AHK

    Vorherige Toyota Modelle: Toyota RAV4 FWD Hybrid - EZ 09/2019 - Panoramadach

    Vorherige Toyota Modelle: Toyota IQ volle Hütte mit US-Scheinwerfern / -Rückleuchten / -Heckstoßstange

  • 99% der Polizisten und aaS/Pi sehen den Unterschied eh nicht und wissen die Bedeutung der Kennzeichnung auf einer lichttechnischen Einrichtung auch nicht.

    Da würde ich meine Hand nicht für ins Feuer legen. Ich weiß aus sicherer Quelle, dass die Polizei u.a. in Sachen Tuning etc schult.

    Und da die Steine die einem als Tuner in den Weg gelegt werden immer größer werden, wird sicherlich auch noch intensiver geschult.

    RAV4 XA5 Style Selection, novaweiß perleffekt, 18" Rial Lucca diamantschntpoliert :m0009:

  • dazu kommt, das, wenn die Polizei sich unsicher ist, ein Gutachter hinzugezogen wird bzw. telef. nachgefragt wird oder E Kennungen gesucht werden. Bei uns in der Firma gegenüber ist der TÜV, was glaubt Ihr was da alles manchmal alles mit Polizeieskorte kommt. Nicht nur Osteuropakisten, auch ganz normale Autos, wo man sich fragt wieso werden die jetzt zur Überprüfung gebracht.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)