Beiträge von OlliCC

    Bei solchen Fahrtrichtungsanzeigern mit Lauflicht, mit sequentieller Aktivierung, ist das ja auch alles noch halb so wild. Eine Gefährdung geht hiervon ja nicht wirklich aus. 99% der Polizisten und aaS/Pi sehen den Unterschied eh nicht und wissen die Bedeutung der Kennzeichnung auf einer lichttechnischen Einrichtung auch nicht. Interessant wird es dann aber bei Hauptscheinwerfern oder Rückleuchten. Wenn hier etwas nicht richtig leuchtet, foliert, lasiert oder sonstigen nicht zugelassenen Beleuchtungseinrichtungen, geht es schnell mal um die aktive Sicherheit. Hier kann der Polizist, je nach Änderung, auch mal schnell die Weiterfahrt untersagen oder im schlimmsten Fall, dass Fahrzeug zur Beweissicherung sicherstellen. Womit wir dann beim Thema "Soko Autoposer" etc. wären. Und dann heißt es mit einem Abschlepper oder Trailer weiter oder gar die Vorführung bei einem Sachverständigen, welcher ein Gutachten erstellt mit dem Ergebnis "Betriebserlaubnis erloschen". Da kommt dann auch noch schnell die Zulassungsstelle mit ins Spiel und die Kosten sind dann schon wesentlich höher. Jeder macht mal Blödsinn, keine Frage. So lange es im Rahmen bleibt ist ja auch alles ok. Nur muss man mit den Kosequenzen zu leben. Ob nun alles wirklich einen Sinn hat, darüber lässt sich immer streiten.

    Moin Olli, ich hab die ja auch schon hier liegen und würde sie gern einbauen aber solange sich nichts grundsätzlich in der Verordnung ändert mach ich das nicht.

    Stell Dir mal vor, Du fährst jemanden unschuldig über den Haufen (bei rot über die Ampel gegangen) und der Sachverständige findet dieses blöde Lauflicht.

    Dann hat Dein Auto keine Betriebserlaubnis und man kann ggf. sein Leben lang zahlen (falls das Unfallopfer ein Pflegefall ist). Das nur wegen einem blöden Lauflicht (was ziemlich cool ist - zugegeben)

    Der Unfall müsste ja auch noch im Zusammenhang mit den FRANZ stehen, so schnell ist man da nicht schuldig. Aber klar, man muss es ja nicht unbedingt herausfordern.

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht was die Suche nach einer Nummer soll.

    Es gibt keine Zulassung für Blinklauflichter in den Seitenspiegeln. Weder für VW, BMW, Toyota oder nochwas!!!


    Der Gesetzgeber erlaubt Lauflichter nur vorn und hinten, aber nicht in der Mitte.

    Wenn man es genau nimmt, dann hast Du Recht und seitliche FRANZ mit sequentieller Aktivierung sind als Typ 5 und 6 "noch" nicht zulässig. Wollte mit meinem Beitrag nur darauf hinweisen, dass das E-Pfz. auf diesen China-FRANZ so nicht legal sein kann.

    Jetzt wo du es explizit ansprichst, ja.


    Aber in deinem Betrag wo dich beschwert hattest, stand folgendes:

    "- Rücksitzbank nicht vom Kofferraum aus umklappbar"

    Dies sugeriert doch, dass die Rücksitzbank nicht vom Kofferraum umgeklappt werden kann, so mein Verständnis von der Beschwerde/Anmerkung.

    Sorry, aber wer krabbelt denn in den Kofferraum um die Rückbank zu entriegeln? :/

    Ich hatte in meinem 2019er RAV4 die LEDs von http://www.benzinfabrik.com in den vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeigern und NSW verbaut. Ohne Probleme. Bei dem 2022er Modell sind vorne und in den NSW ja LEDs serienmäßig verbaut, daher nur die hinteren ausgetauscht.

    Ich gehe mal stark davon aus, dass das Prüfzeichen eine Fälschung ist. Ich kann leider nicht erkennen was links neben dem E8 steht, aber bei der lichttechnischen Einrichtung fehlt die Zuordnungskennziffer. Auf einer lichttechnischen Einrichtung stehen immer unterschiedliche Angaben. Da wäre zum Beispiel das UN/ECE-Genehmigungszeichen inkl. Zulassungsnummer, hier das E8 und 1834, und die Zuordnungskennziffer. Dies wäre bei Seitenblinkern zum Beispiel 5 (normal) oder 6 (lichtstark). Diese fehlt hier aber.


    Serien-Seitenblinker

    Seitenblinker RAV4 10-2022.jpg