Beiträge von Ottili

    Im C-HR Forum wurden schon von einigen §434 BGB (Im Sinne: das Auto muss die vereinbarte Beschaffenheit haben. Wenn eine Funktion beim Kauf vorhanden war, wird dies zur vereinbarten Beschaffenheit gezählt) und §475b, 475c BGB (geschuldeter Beschaffenheit bei digitalen Elementen) erwähnt.

    Sehr interessant, was man damit in der Hand hat und sowas wäre ein Ansatz für einen Anwalt.

    Heute stellt sich doch gar nicht mehr die Frage, ob HEV oder PHEV.


    Es stellt sich die Frage, kaufe ich ein Fahrzeug von einem Hersteller, der dem Kunden nach Kauf des Autos Funktionen abschaltet und bevormundet.

    Dies sollte sich jeder überlegen, so meine Meinung.


    Sollte man sich für so einen Hersteller doch entscheiden, dann nur noch den PHEV nehmen, egal ob man den jemals auflädt an der Steckdose oder Ladestation.

    Die Vorklimatisierung in Sendereichweite des Schlüssels funktioniert doch noch oder?

    So etwas gibt es beim Vollhybriden nicht.


    Es geht ja auch nicht nur darum, dass die den Ein-/Ausschalter einfach wegnehmen, sondern auch darum, dass jetzt ein Hersteller meint, dem Autobesitzer zu bevormunden und es dann noch versuchen, als gute Tat hinzustellen!

    Fakt ist, jeder ist selber für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich, da braucht man keinen, der den Ein-/Ausschalter klaut und dann sagt, hey, so schlimm ist das doch nicht, ich tu dir nur gutes.


    Es ist eine absolute Frechheit, was sich Toyota da rausnimmt und so viele Kunden bevormundet, ob sie es wollen, oder nicht.


    Übrigens, ein Navi-Update, bei dem der Wagen ja richtig an sein muss, dürfte auch keiner mehr machen. Es könnte ja der Verbrenner anspringen, was ja auch wiederum verboten wäre.


    Anstatt die mal ihre ganzen System wie RSA und ISA richtig ohne große Fehler zum Laufen bringen, werden gut funktionierende Sachen einfach weggenommen und Besitzer bevormundet.

    Dabei ist es auch völlig egal, ob ich diese Funktion jemals nutzen wollte, genutzt habe usw.. Es geht ums Prinzip der Selbstbestimmung, der wir gerade vom Autohersteller nach dem Kauf entmündigt werden. (so meine Meinung dazu)

    Alles was mit dem Auto zu tun hat, ist immer Verkehrsrechtsschutz, selbst wenn es um den Kaufvertrag usw. geht.


    Ich habe jetzt erstmal eine Mail an TD geschickt, da es vom Tablet aus nicht mehr geht.

    Da muss ich die Antwort abwarten.

    Erst nach der Antwort geht es weiter, was aber auch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

    Durch den Jahreswechsel ist dies noch schwieriger.


    Wie T22 schrieb, muss man Beweise sammel, was ich auch geschrieben hatte.


    Ob und was man nun machen kann, weiss ich nicht, das wird ein Anwalt klären können.

    Es kann aber jeder andere auch einen Anwalt befragen.


    Die meisten Fahrzeug Besitzer, denen jetzt diese Funktion fehlt, werden es nicht merken, da sie diese Funktion nicht nutzten. Somit werden vermutlich nur ganz wenige Beschwerden bei TD eingehen. Vielen wird das auch egal sein.


    Und ja, es sind hier 15 Seiten bis jetzt, das zeigt aber auch, dass es nicht jedem egal ist.

    Wem es nicht interessiert bzw. wer dies als Zeitverschwendung hält, der muss ja nicht mitdiskutieren.