.... und ich hätte nun 4 Wochen Zeit den Mangel beheben zu lassen.
Das KBA gibt die Halteradressen an den Fahrzeughersteller, der dann die Besitzer anschreibt.
Auch wird dann vom Hersteller bei erfolgter Reparatur dies an das KBA gemeldet.
Fehlt diese Meldung, informiert das KBA die zuständige Zulassungsstelle, die den Fahrzeughalter anschreibt.
Bei sehr kritischen Nicht djrchgeführten Rückrufen entziehen die auch die Fahrzeugzulassung und nehmen die Kennzeichen mit.
Deine Rückrufreparatur muss innerhalb der vom Amt vorgegebenen Frist von 4 Wochen durchgeführt und auch entsprechend gemeldet worden sein.
Falls nicht, wird dort bestimmt in den dir vorliegenden Schreiben mit einer Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges gedroht worden sein, die auch vom Amt durchgezogen wird.
Ich drücke dir die Daumen, dass es in der Frist gemacht und auch gemeldet wird, damit dies nicht passiert, denn das Ganze ist nicht billig. (lass dir die Abarbeitung von der Werkstatt bestätigen, nimm das im Auto mit, falls die Meldung zu spät kommt und einer dein Auto stilllegen möchte)
Berichte uns doch, ob alles geklappt hat.