Beiträge von Andreas Strunk

    Wenn es abgeschaltet wird, kann ich zu mindest beweisen, dass mein Fahrzeug diese Funktion hatte und weiter hätte, wenn der Hersteller dies nicht abgeschaltet hätte. Weiterhin kann ich so beweisen, dass diese Funktion auf der Homepage als mögliche Funktion beworben wurde. Und durch die Eingabe FIN sogar konkret, dass mein Fahrzeug diese Funktion hatte.

    Nur mit Beweisen, dass es ging und beworben wurde kann ein Rechtsanwalt, wenn es abgeschaltet wird, den Fall prüfen und schauen, was getan werden kann

    ich kann Deinem Gedankengang zwar folgen, halte ihn aber für falsch bzw unnötig.


    Wenn man hier wirklich anwaltlich tätig werden wollte, braucht man derartige Beweise nicht. Wenn es hart auf hart kommt, wird Toyota zur Herausgabe entsprechender Unterlagen verpflichtet, aus denen der Ausstattungs- und Funktionsumfang erkennbar ist. Deine „Beweissicherung“ ist also nur was für Dein gutes Gefühl😉


    Ist denn jetzt irgendwer so verärgert, dass er rechtliche Schritte einleiten würde? Schon mit einem Anwalt gesprochen? Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung eingeholt? Das wären die nächsten Schritte aus meiner Sicht.


    Im Übrigen mal so zum Einordnen: wir werden seit vielen Jahren damit konfrontiert, dass in die Nutzung der Fahrzeuge nachträglich eingegriffen wird; allerdings immer vom Gesetzgeber. Es gab mal schadstoffarme und steuerlich geförderte Diesel, die wenig später mit horrender KfZ Steuer belegt wurden und nochmal später mit Fahrverboten in Umweltzonen. Das sind echte Einschränkungen, dagegen ist der mögliche Wegfall der Standklimatisierung bei allem berechtigten Ärger doch eine Lachpille.


    Anderes Beispiel: in Frankreich sind die Fahrverbote für alte Fahrzeuge noch viel rigoroser. Während wir hier mit einem G Kat-Fahrzeug egal welchen Baujahres die grüne Plakette bekommen und damit überall freie Einfahrt haben, endet die Möglichkeit in F für meinen 2000er Citroen Berlingo mit G Kat Ende 2026, ein identisches Auto aus 1999 hätte jetzt schon keine Einfahrt mehr, ein Euro 4 Diesel dürfte wie die alte G Kat Kutsche ebenfalls ab Ende 2026 nicht mehr einfahren.


    Wie gesagt, ich verstehe den Ärger beim

    Thema der Standklimatisierung, aber irgendwie gibts doch deutlich dramatischere Nutzungseinschränkungen

    stelle dir vor, du kaufst dir einen Backofen mit Pyrolyse. Und nach einiger Zeit schreibt der Hersteller, dass aufgrund der Gesetzeslage die Funktion nicht länger angeboten werden kann und schaltet Dir das ab. Wie würdest Du das finden? Und jetzt bitte kein „Ich kann meinen Backofen selber putzen“, darum geht es nicht.

    das ist doch nicht die Frage; natürlich fände ich das ärgerlich, je mehr ich diese Funktion nutze, unso mehr. Aber wo ist die Antwort mit welcher Zielsetzung man sich hier ärgert? Solange davon auszugehen ist, dass hier der Gesetzgeber die Ursache ist, geht der Ärger Richtung Toyota in die falsche Richtung

    nochmal, ich kann den Ärger ja grundsätzlich verstehen, aber was ist denn jetzt konkret die Zielsetzung dahinter, Bekanntes wie das aktuelle Vorhandensein der Standklimatisierung wie auch immer zu dokumentieren und zB screenshots der App oder der Homepage zu machen? Wen soll das interessieren? Toyota? Das ist doch schon fast putzig und erinnert mich eher an ein trotziges Kind, das auf den Boden stampft weil ihm die Eltern was weggenommen haben. Das einzige was aus meiner Sicht hier zielführend ist ist im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Händler; da kommen dann vielleicht mal belastbare Infos warum Toyota das abschaltet und warum gerade jetzt. Danach kann man dann mal weitersehen und ggf mit Toyota direkt Kontakt aufnehmen. Aber nicht in überschäumendem Ärger, trotzig und mit Vorwürfen. Damit erreicht man als Kunde exakt gar nichts.

    ärgerlich finde ich das grundsätzlich auch, aber ich finde das letztendlich wenig dramatisch; das liegt aber auch an meiner Nutzung. Ich würde es nachbarschaftlich scheisse finden, wenn da im morgens in aller Frühe rundum die Autos anspringen weil die Besitzer zu faul zum Kratzen sind und daher habe ich die Aufheizung auch nicht genutzt. Im

    Sommer habe ich insgesamt vielleicht 5 Mal die Standklimatisierung genutzt, bei der bei mir in der App rein gar nichts angezeigt wird und bei der bei Temperaturen jenseits der 30 Grad auch nach ein paar Minuten der Verbrenner anspringt. Man kann es deuteln wie man will, alles, wo der Verbrenner im Stand anspringt, ist verboten. Da gibt es wenig bis nichts zu diskutieren. Und mich darüber zu echauffieren, dass Toyota eine Funktion abschaltet: ja, kann man machen, dafür sind mir meine Nerven allerdings zu schade. Wenn mir das so wichtig wäre, würde ich an Toyota mal eine Mail schreiben, auf Basis welcher Rechtslage bzw Rechtsauffassung man das jetzt macht; man könnte auch in der Strassenverkehrszulassungsordnung forschen ob sich da zum 01.01.26 etwas diesbezüglich ändert bzw klargestellt wird, dass Standklimatisierungen mit dem Verbrenner nicht erlaubt sind.

    Ich habe jetzt mal die Automatische App Updatefunktion deaktiviert.

    Mal schauen, was passiert.

    was da passiert: sehr bald wird in der App die Meldung kommen, dass diese Version nicht mehr unterstützt wird und ein Update erforderlich ist. Insofern ist das Deaktivieren der Updatefunktion völlig sinnfrei und wird die Sache nur minimal verzögern. So blöd, diese Lücke zu lassen, wird Toyota nicht sein. Im Übrigen wäre mal interessant inwieweit das Thema nicht alle Hersteller trifft weil zB das KBA eine Anweisung erlassen hat, dass Standklimatisierungen grundsätzlich unzulässig sind.

    das ist in der Tat sehr ärgerlich. Häufig habe ich die Standklimatisierung nicht genutzt, auch um die Nachbarn zu schonen um ehrlich zu sein. Aber ich hatte mich immer schon gefragt, wie die Standklimatisierung, die immer auch den Verbrenner anwirft, mit den Regeln der Strassenverkehrsordnung kompatibel sein soll, dass unnötiges Laufenlassen im Stand verboten ist. Dann werde ich in den wenigen Fällen wohl zum Auto gehen müssen und die Karre einfach anwerfen um zu Kühlen oder zu Heizen. Bleibt verboten, muss man dann eben abwägen.