Dinge die ich am RAV4 Plug-In nicht mag

  • ASUKA: „Wenn das elektrische System überlastet ist (längere Bergauf und Bergab - Fahrten) wird der Fahrer durch 4 laute Warntöne erschreckt, nur um anzuzeigen, dass jetzt der Motor jetzt trotz EV Modus mit hilft. Dies könnte das Fahrzeug auch leise machen“ ;)

    ...

    Sehr spannend! Ich bin gestern mit 1200 Kilo Anhängelast im EV-Modus eine kurvige Bergstrecke hochgefahren.

    Nach 2 Kilometern hat sich ganz einfach und dezent ohne irgendeinen akustischen oder optischen Hinweis der Verbrenner zugeschaltet.

    Mir scheint, es gibt da vielfältige Konfigurationsmöglichkeiten, die - soweit ich das bisher richtig mitgelesen habe -

    Erst hier in Europa vorgenommen werden. Kann das sein?


    Aber da wir gerade dabei sind, uns auszutauschen: (Auch auf die Gefahr hin, daß ich hier im Forum in „Anhänger-Horst“ umgetauft werde): In der Schweiz sind beim Hybrid standardmässig 2000 Kilo Anhängelast eingetragen, und mit verstärkter Kupplung (die ist in der Toyota-Preisliste) 2300 Kilo.

    Die 2300 Kilo AHK wird auch für den PHEV angeboten, nur wird der auch in der Schweiz nur mit 1500 Kilo zugelassen.

    Nachdem selbst ein normaler Seat Leon mit Frontantrieb schon mit 1600 Kilo ab Werk eingetragen ist, würde ich schon mal gerne wissen, was der Grund für diese geringen Lasten ist. Eine Auflastung ab Toyota gibt es nicht.

    Immerhin (aber das kann sich eigentlich jeder selbst denken) hat man die Gewissheit, daß der RAV mit solchen Anhängelasten keinesfalls überfordert ist, wenn man in seinem privaten Wald mal was Schweres zieht.

    Oder einen RAV4 Hybrid in der Schweiz kaufen, dann werden die Schweizer Werte hier via Unbedenklichkeitsbescheinigung eingetragen.


    Und dann noch das Thema Felgen: Ich mag nicht, daß beim PHEV in Deutschland die 18-Zöller nicht eingetragen sind,

    Woanders aber schon, auch in der Schweiz. Weil in der Schweiz gilt: Schneekettenpflicht gilt für ALLE. Da helfen keine Diskussionen mit der Obrigkeit. Und auf die 19er sollen keine Schneeketten. Und unkomfortabel hart sind die auch.

    (Der aufmerksame Leser liegt mit der Vermutung richtig, daß ich an der Grenze wohne, und regelmässig, vor allem im Winter, in den Alpen unterwegs bin)

  • Hallo Sven, wenn Du die Schweizer Version brauchen solltest, mußt Du erstmal erkunden,

    ob diese Version hier als Datenblatt existiert. Und wenn Dein Fahrzeug diesen Voraussetzungen entspricht,

    muß es auch eine Möglichkeit geben, Diese per Einzelabnahme genehmigt zu bekommen.

    Ist aber bestimmt ein steiniger Weg hier. Vielleicht hättest Du ein schweizer Fahrzeug nehmen sollen und

    Dieses hier einführen sollen.

    Das ist leider eine Wissenschaft für sich, ein Toyota Tuner hier in Deutschland könnte vielleicht helfen.

    Es kommt darauf an, wie wichtig Dir die Erhöhung der Anhängelast ist.

    In dieser Beziehung bin ich wohl ein sog. "Querdenker".

  • Hallo triassegler ,


    interessant, da muss ich mit meinem Händler Rücksprache halten, ob man den Warnton deaktivieren kann. Eigentlich hatte ich alle Töne deaktiviert (Gurt, Schüssel im Auto, Licht noch an ...), das Auto klang original wie bei MC Donalds am Pommesstand.


    Bei mir in Deutschland ist die Anhängerlast auch nur beschränkt auf 1.500 kg. Ich schiebe das aber auf unser Zulassungsystem. Technisch ist der PKW + Anhängerkupplung ohne Probleme auch für 2.000 kg Anhängergewicht freigegeben (siehe USA). Aber um eine PKW Zulassung zu bekommen, darf das Gespann nicht mehr wie 3.500 kg wiegen. Wenn man jetzt rechnet: bei den 2.000 kg Leergewicht vom RAV4 Plug-In, bleiben nur noch 1.500 kg für den Anhänger. Ansonsten müsste der Toyota RAV4 als LKW zugelassen werden. Dann wären auch über 3.500 kg Gespann-Gesamt-Gewicht möglich (Korrigiert, nach genauen nachlesen in der STVZO liegt es an Toyota, möglich wären max. Fahrzeuggesamtgewicht, also um die 2.300 kg Anhängerlast). Dann bräuchte man aber den Führerschein C1 (nur für das Fahrzeug + C1E für einen Anhänger > 750 kg) statt B (oder BE für Anhänger > 750 kg). Ach und für C1 muss man aller 5 Jahre zum Augenarzt und den Führerschein verlängern lassen (mind. 20 Euro).


    Somit: Umso leichter das Zugfahrzeug (Seat Leon wiegt leer 1260–1717 kg) umso mehr darf der Anhänger wiegen bis das Gesamtgewicht von 3.500 kg für die PKW - Klasse erreicht ist. (Natürlich gibt es da noch technische Grenzen, sonst würde es viele Smart Fahrer mit Wohnwagen geben...) aber so ist die Regel.



    Gruß, Asuka

    RAV4 Plug-in HybridBJ 2020, EZ 12/2020Technik-Paket + Style-Paket + AHK + CleverProtectPlus, nagoyablau metallic :w0005:


    2 Mal editiert, zuletzt von Asuka () aus folgendem Grund: Den Quatsch korrigiert. Eben falsch gedacht ;)

  • Bei höherem zulässigen Gesamtgewicht/Gespann müssten dann beim RAV 4 (Plugin) wahrscheinlich die Bremsleistung oder Dimensionierung der FZ-Bremsen angepasst resp. neu zugelassen werden(da längere Bremswege zu erwarten wären).

    Aber:

    Wie sieht das den bei all den anderen schweren Ps-Oberklasse-Boliden aus welche auch noch mächtigere Wohnwägen oder schwerere Trailer ziehen? Benötigt da jeder C-Klasse Führerschein und ist da nicht ganz schnell die 3,5T Grenze überschritten?

    Beispiel: Audi Q7 plus Insassen und beladenen Wohnwagen angehängt kann doch nicht unter 3,5T sein?
    Oder befinde ich mich da auf dem Holzpfad...? ?

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

  • Hier die Daten der E-Klasse Plug-In-Hybrid-Diesel:

    E-Klasse-Gewichte.png


    Da kommt man auf 4950 Kilo. Da müsste ein Spezialist gefragt werden. Nach meinen Erkenntnissen gilt die 3,5 Tonne-Grenze Führerscheintechnisch im Gewerblichen Bereich. Die E-Klasse ist definitiv als PKW eingetragen.

    Wenn ich also mit einem solchen Fahrzeug mit Anhänger - maximale Last - als Aussteller zu einer Fachmesse fahre, dann braucht´s den C1E.

    Wenn ich mit einem fetten Wohnwagen - Gespanngewicht über 3,5to zu meinem Urlaubsziel fahre reicht der BE. Kann das jemand bestätigen?


    Dennoch ist klar, daß Toyota die Gewichte so beantragt, daß das Gespann in der EU unter 3,5 to bleibt, warum auch immer.

    Notwendig ist das nicht, und ein echter Wettbewerbsnachteil. Schade. Aber gut, ich habe das ja vorher gewusst, und mich trotzdem

    wegen der Summe seiner Eigenschaften für den RAV entschieden.

  • ?? Danke Trias-Segler/Sven!


    In der Summe der Eigenschaften ist der RAV4 Plug-in antriebskonzeptionell eher für ökonomische Fahrweise mit Allrounder-Eigenschaften entworfen worden und keine konventionelle “Alles”-Zugmaschine - obwohl er ja kann/könnte ?
    Generell:

    Wenn mein Fahrprofil mehr Businesstransport-Charakter Anteile hat denn gewöhnlich von A nach B zu kommen, dann sollte ich mir das vor dem Kauf überlegen ob ich die Domäne des RAV4 plug-in damit ad absurdum führen könnte... ?


    Schöne Grüße

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

    Einmal editiert, zuletzt von 4Ravinger () aus folgendem Grund: Korrektur

  • Die Führerscheingrenzen gelten auch im privaten Bereich.

    Bei der Betrachtung des Führerscheins zählen die tatsächlichen Gewichte. Wenn der Anhänger kleiner 750kg geladen hat (Anhängergewicht + Ladung) reicht ein B Führerschein aus, da das Zugfahrzeug unter 3,5 Tonnen wiegt. Wenn du die volle Anhängelast ausnutzt bist du in deinem Beispiel bei 2.850 kg + 2.100 kg = 4.950 kg . Dies ist größer wie die erlaubten 4,25 t des B Führerschein (3.5 t + 0,75 t) -> Somit BE benötigt.


    Ob es B oder C1 wird, bestimmt das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges (+ die Anzahl der Sitze -> > 8 -> D1 oder D (wenn Gewicht zu hoch))

    Zugfahrzeug < 3.500 kg = PKW = B

    Zugfahrzeug > 3.500 kg < 7.500 kg = kleiner LKW = C1 (Außnahme sind die BOS Dienste -> Krankenwagen, Polizei Transporter, THW Sonderfahrzeuge, die können noch zum B Führerschein gehören, obwohl sie zu schwer sind)

    Zugfahrzeug > 7.500 kg > LKW = C


    Ob es ein E wird (BE, C1E, CE etc.) bestimmt ob der Anhänger mit seinem tatsächlichen Gewicht (Anhänger Leergewicht + Ladungsgewicht) > 750 kg ist (ab der Grenze sind die Anhänger meistens gebremst und haben auch 2 Achsen). Baumarkt Anhänger / IKEA Anhänger sind < 750 kg. Autoanhänger um PKWs / Motorräder zu transportieren sind > 750 kg. Ob ein Anhänger gebremst ist, erkennt man sofort an der Gummimuffe vorne an der Deichsel. Wohnanhänger sind auch ohne der Schwiegermutter > 750 kg ;) .


    Zurück zum RAV4 Plugin:


    Zulässiges Gesamtgewicht: 2510 kg

    Anhängelast gebremst bis 12 % Steigung: 1500 kg


    Teoretisch wären nach der STVZO mit PKW Zulassung (M1) bis zu 2500 kg Anhängerlast möglich. Als Geländewagen Zulassung (M1G) 3500 kg da das Gesamtgewicht des Pkw > 2.300 kg ist. Siehe Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Der RAV4 Plugin hat nur eine Stützlast von 70 kg. Das ergibt eine teoretische maximale Anhängerlast von 1.750 kg -> (1.750 kg * 4) / 100 = 70 kg.


    Warum Toyota die 1.750 kg nicht ausschöpft erschließt sich mir auch nicht. Vielleicht ist es technisch so? Bremsen zu schwach? Vielleicht sind die 10 kg Stützlast auch nur ein vorgeschriebener Puffer? Keine Anhnung.


    Hier die amerikanischen Werte (Toyota RAV4 2021 Prime):

    Gross weight 5530 lbs (2508 kg)

    Towing Capacity 2,500 lbs (1133 kg)


    und jetzt muss ich mich auch korrigieren. Bin überrascht, dachte immer in der USA dürfen die 2 Tonnen ziehen. Dem ist nicht so, nur 1,1t. Weniger wie bei uns. Hrm Gut dass ich da mal nachgeschaut habe.


    Die Stützlast von 70 kg ist auch bei meinem Fahrradträger ein Problem. Der Träger selbst wiegt schon 17 kg. 1 Fahrrad wiegt 28 kg (mit Akku) ... das 2. Fahrrad geht nur, weil ich da den Akku ausbaue und in den Kofferraum lege =) .


    Gruß, Asuka

    RAV4 Plug-in HybridBJ 2020, EZ 12/2020Technik-Paket + Style-Paket + AHK + CleverProtectPlus, nagoyablau metallic :w0005:


    3 Mal editiert, zuletzt von Asuka ()


  • Auf der Toyota-Homepage findet sich bei den allgemeinen Erläuterungen zur Hybridtechnik die sinngemäße Frage ,Kann ein Hybrid einen Anhänger ziehen?‘ folgender Hinweis „…Bei langsamer Bergauffahrt bis ca. 30 km/h leistet der Elektromotor die Hauptantriebsarbeit, damit dies beispielsweise bei alpiner Nutzung keine Überlastung darstellt, haben unsere Ingenieure die maximalen Anhängelasten vergleichsweise gering gehalten.

    Beim Verkaufsgespräch hat mir mein Händler damals auf meine diesbezügliche Frage erklärt, dass man den RAV problemlos auflasten könnte ohne technische Veränderungen, etwa für einen zusätzlichen Ölkühler. Kosten rund 200.-€. Hab das aber nicht weiter ausgelotet, ob das tatsächlich so möglich ist, weil ich mit meinem Wohnwagen (1400 kg) so klarkomme.

    RAV 4 Hybrid, 4 x 4, Team Deutschland, EZ 5/20, Technikpaket und AHK

  • Ikey:


    den RAV(...4 PLUGIN?) problemlos auflasten könnte ohne technische Veränderungen, etwa für einen zusätzlichen Ölkühler“


    Was meinst Du damit und was bedeutet: AUFLASTEN ?? ?

    ... noch immer voller Freude den RAV4-PHEV kennen zu lernen 8)

    Einmal editiert, zuletzt von 4Ravinger ()