Hallo Zusammen,
so wie Fuxi im Beitrag #11 geschrieben hat, dachte ich mir das grob auch in diese (Denk-)Richtung.
Zu einem H4-Fernlicht (als Vergleich) liest man sowohl Werte von 12,5 oder 17,5.
Also, nicht den tatsächlich vorhandenen R-Wert für die "Lichtleistung" 1 : 1 "Ummünzen" und enttäuscht sein - im Gegenteil:
Da ich mit dem Abblendlicht und Fernlicht zufrieden bin, bin ich "froh" über die "nur" 2 x 12.5 = 25. Da wir somit mit bis zu plus 75 einigen Spielraum mit Zusatzfernscheinwerfern (plus 1 Paar!) nach oben haben !!!
Ich dachte perspektivisch bei meiner Umsetzung an Arbeitsscheinwerfern. Das ergibt viele legale Möglichkeiten. ABER: Arbeitsscheinwerfer wären beispielsweise nur für eine Pannenhilfe, Holz machen im Wald, Zelt aufbauen, mal für kleine Jungs / Mädchen am Waldrand (Wasserlassen) oder eine Bergung zulässig...
Vgl.:
"Positionsunabhängige Leuchten: Arbeitsscheinwerfer
Für Arbeitsscheinwerfer gibt es keine gesonderte ECE-Regelung.
Nahezu alle Leuchten, die nicht unter die anderen Kategorien fallen, werden als Arbeitsleuchten deklariert. Sie können überall angebracht sein, da sie ja das Arbeiten mit und um das Fahrzeug herum ermöglichen sollen. Daher dürfen sie nicht im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (StVO) betrieben werden. Sprich, im normalen Straßenverkehr ist ihre Benutzung verboten. Das erzwingt auch eine besondere Schaltung der Arbeitsleuchten, sie dürfen nicht mit den oben genannten Beleuchtungen zusammen geschaltet werden."
matsch-und-piste.de
Auch interessant: Hauptuntersuchung / Zulassung usw.
... Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt betrieben werden, §52 (7) StVZo.
An unserem Yaris (2016) haben wir einen "Arbeitsscheinwerfer" zum "rückwärtsgucken" (10h Einbauzeit), ist sogar mal mit was anderem eingetragen worden, obwohl nicht erforderlich. Ich hatte damals den Prüfer gebeten, diesen einfach "mit auf den Zettel zu schreiben" 
Heute im Toyota-Autohaus mal geschaut, bei einigen muss man dazu die Motorhaube öffnen (ist auf dem Supermarktparkplatz bissle ungeschickt). Es handelt sich (meiner Meinung nach) um moderne Scheinwerfer:
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-RAV4-PlugIn 12.5 (wie bei meinem, aber neues Scheinwerferdesign)
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-RAV4-PlugIn_12-5.jpg
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-Yaris 12.5
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-Yaris_12-5.jpeg
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-C-HR 12.5
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-C-HR_12-5.jpeg
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Lexus-LBX 12.5
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Lexus-LBX_12-5.jpeg
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-Hilux 17.5
Scheinwerfer-Referenzzahl-2025-Toyota-Hilux_17-5.jpeg
Ich denke, die Eingangsfrage zu diesem Thread ist durch diverse "Licht"-Beiträge (ins Dunkle) recht gut geklärt ?
PS:
Im Autohaus selber beschäftigt man sich (eher) nicht mit dem Thema Referenzzahl („R-Wert“) bei Fernscheinwerfern...
Also ist mit einer fachlichen Auskunft i.d.R. im Autohaus nicht zu rechnen.
Grüße Ravi4