... ab wann man einen Kaufrücktritt veranlassen kann?
Ich weiß nicht, wo Du zu Hause bist, aber ich kann Dir die Situation in Österreich schildern, die wahrscheinlich in anderen Ländern ähnlich ist.
Bei uns kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn Du
- einen festen Liefertermin vereinbart hast (das kann auch mündlich passieren, ist dann aber schwierig nachzuweisen),
- dieser Termin verstrichen ist und
- Du Deinen Rücktritt unter Setzung einer "angemessenen Nachfrist" erklärt hast ("Wenn mir das Auto bis zum xx.xx.xxxx nicht übergeben wird, trete ich zurück"). Was angemessen ist, ist Interpretationssache, aber wenn der Händler selbst diese Frist wählt ("Bis wann schaffen Sie zu liefern?" "Bis zum xx.xx.xxxx"), dann muss das halten.
Wenn Ihr keinen festen Liefertermin vereinbart habt, wird es schwierig, denn dann kann ein Lieferverzug erst eintreten, wenn die übliche Lieferzeit erheblich überschritten wird, und dabei lassen sowohl "üblich" als auch "erheblich" breiten Spielraum zur Interpretation, insbesondere wenn der Grund des Verzugs außerhalb der Sphäre des Händlers liegt. Auch dann ist ein Rücktritt aber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Und Du solltest auch nicht vergessen, dass danach Dein gesamter Autokauf von vorne beginnt...