Alles anzeigenJa, auch mein FTH hat mir 18 Zoll Winterreifen mit Felge und gültiger ABE für den RAV 4 PHEV angeboten.
Die Felgen-ABE ist im Beitrag #96 zu sehen.
In dieser Felgen ABE steht auf Seite 6 in den „Allgemeinen Hinweisen“ folgender Satz:
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nichterforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
Hallo AndyRuhr,
ich bin kurz runter zum Auto um in mein Gutachten sowie die ABE des Kraftfahrt-Bundesamtes zu schauen (mein Händler hat mir beide Dokumente mitgegeben)
hier steht unter Punkt 10.:
Zitat: "Für die in dieser ABE freigegebene Rad/Reifenkombination ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich."
In deinem Gutachten zur ABE sollte auch eine Genehmigungsnummer vorhanden sein.
Damit müsstest du die ABE des Kraftfahrt-Bundesamtes ja beantragen / einsehen können.
Viele Grüße
Sir_Bommel