da gebe ich Dir voll Recht, Versicherungen sind eine Geschichte für sich.
Du selbst als Abgeschleppter hast ja keinen Vertrag mit dem Bergeunternehmen, das hat z.B. der Automobilclub. Der Abschlepper ist ja nur Dienstleister und und beruft sich nur auf seine Haftung als Frachtführer, nicht Abschlepper. Stimmt sogar vom Gesetz her. Beim Falschparken ist das eine andere Geschichte ( betrifft aber nicht das Thema Hybridbatterieschaden, war ja geklärt ) . Hier muss unter Umständen nachgewiesen werden das, dass Fahrzeug vorher nicht beschädigt war. Hier ist der Ansprechpartner z.B. die Stadt die den Abschlepper beauftragt hat. Wenn eine Privatperson Dein Auto hat abschleppen lassen, wird es noch schwieriger. ERGO: in solchen Fällen geht meist ohne Anwalt nichts.
Deshalb bin ich ja auch so zufrieden das mit noch nie so ein Schaden passiert ist, so oder so.
Bezahlen musst Du beim Bergeunternehmen wenn Du z.B. aus dem Parkverbot abgeschleppt wurdest, so oder so. Sonst bekommst Du Dein Auto nicht wieder. Hier trägt auch nicht der " Beauftrager" die Kosten, sondern nur Du. Egal ob die Stadt oder ein Privater den Abschlepper beauftragt hat. Das hat selbst der Bundesgerichtshof m.W.n. so für ok erklärt. Allerdings nur wenn es auch berechtigt war.
Wir hatten vor kurzen so einen Fall wo eine Ladenkette ein Unternehmen mit der Parkraumüberwachung beauftragt hat, dort hatten bis dato viel einfach so geparkt.
Sie wurden zwar nicht abgeschleppt, aber mit saftigen Strafen belegt. Riesen Theater, aber alles rechtens. Sie mussten alle zahlen, ob mit oder ohne Rechtsanwalt.
Parkraumüberwachung ist noch eins der Geschäfte wo man wirklich reich werden kann, wenn man das clever anstellt.
Gruss
Steffen