Beiträge von DeltaWhisky

    Android Auto ist eine (oder bei Dir vielleicht leider keine) Funktion Deines eingebauten Multimediasystems auf der einen und Deines Android-Smartphones auf der anderen Seite. Die WLAN-Box sorgt dafür, dass Du Dein Telefon auch drahtlos verbinden kannst, obwohl das MMS eigentlich nur für eine USB-Verbindung für Android Auto ausgelegt ist. Modernere MMS können die WLAN-Verbindung für Android Auto schon von sich aus, dann braucht es die zusätzliche Box nicht mehr.

    Wenn es sich nicht um Uralttechnik handelt, bekommt auch bei einem modernen "permanenten" Allradantrieb die zweite Achse erst dann Kraft zugeteilt, wenn es das Antriebsmoment oder schlechte Haftung der Reifen erfordern. Wenn wir in unserem Mäusekino beim Tacho die Grafik der Antriebsverteilung einblenden, sieht man, dass auch bei unseren AWDs mit Allradtechnik letzten Endes genau dasselbe passiert. Ich habe zwar nur den "einfachen" Hybrid, gehe aber davon aus, dass es beim PHEV letzten Endes genauso funktioniert.

    Also egal ob Vollhybrid oder Plugin-Hybrid. Ich habe immer Allrad-Antrieb, auch wenn (beim Plugin) die Batterie leer ist, richtig?

    Ja, Du hast immer Allradantrieb. Wenn der Batteriestand das untere Limit unterschreitet, hast Du zwar nicht mehr die gesamte Systemleistung zur Verfügung, aber die wirst Du in Situationen, die den Allradantrieb erforderlich machen, auch nicht brauchen.

    Wenn ich das richtig verstehe, ist TESS eine Alarmanlage und PIN4i eine Wegfahrsperre. Umfasst TESS funktionell auch eine Wegfahrsperre, oder muss man beides einbauen lassen, um als Dieb nicht nur von der Sirene angejault sondern auch am Wegfahren gehindert zu werden?

    Damit Du einen Schaden einklagen kannst, musst Du

    1. den tatsächlichen Schaden nachweisen und
    2. dass der Beklagte vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig gehandelt und somit den Schaden verschuldet hat.

    Dass Dein Auto wegen eines Defekts nicht benützbar war, ist kein tatsächlicher Schaden, solange Du deswegen nicht z. B. ein Leihfahrzeug mieten musstest. (Die Notwendigkeit dieser Miete musst Du ebenfalls nachweisen.) Und spätestens der Vorsatz oder die grobe Fahrlässigkeit wird weder der Werkstätte - da liegt das Problem noch nicht einmal in deren Sphäre - noch Toyota selbst nachzuweisen sein. Wenn Du damit einen Anwalt beschäftigst, wird der sich vielleicht übers Honorar freuen, herauskommen kann dabei aber kaum etwas, solange die Gegenseite keine schweren juristischen Fehler begeht.