ich habs jetzt nicht kontrolliert, aber wenn Toyota in den Bedingungen einen Vorbehalt eingebaut hat, bestimme Funktionen abzuschalten hat man diesen Vorbehalt im Rahmen des Kaufes akzeptiert. Das mag ärgerlich sein, aber ich bin sehr gespannt ob dagegen vorgehen zu wollen nicht sehr schnell ins Leere läuft.
Darauf hatte ich bereits etwas geschrieben:
Sehr interessant. Eine Eigenschaft im Kaufvertrag zusichern und gleichzeitig in den AGB (die man akzeptieren muss um die zugesicherte Eigenschaft nutzen zu können) einen Ausschluss vereinbaren. Wäre interessant was ein Anwalt dazu sagt.