Beiträge von T22

    Ein Toyota Mechaniker sichtet ein Vorserien-Modell:

    Externer Inhalt youtu.be
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    (Englisch)

    Zur Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung bekam ich von ChatGPT folgende Antwort:

    Ich habe mal ChatGPT gefragt:

    Zitat

    Toyota bewirbt ein Fahrzeugmodell mit der Möglichkeit per App die Standklimatisierung zu starten. Diese Funktion wird in der Werbung und der Beschreibung ausdrücklich genannt. Wenn man die App installiert muss mann den AGBs zustimmen in denen sich Toyota ausdrücklich vorbehält, funktionen einzuschränken. Nun schaltet Toyota diese Funktion mit Berufung auf die Gesetzteslage in Deuschland ab. Wie siehst Du die Situation aus rechtlicher Sicht. 1. Gilt die Angabe in der Werbung, in den Kaufverträgen und Preislisten als zugesicherte Eigenschaft? 2. Ist es rechtmässig eine App-Funktion zu bewerben, in den AGB der App jedoch eine Einschränkung aufzuführen? 3. Ist es rechtmässig eine bestehenden und beworbene Funktion nachträglich zu deaktivieren? Bitte führe ggf. weitere Punkte ins feld, die in diesem Fall relevant sein könnten. Gab es bereits ähnliche Urteile (z.B. in Bezug auf zugesicherte eigenschaften, die nachträglich eingeschränkt wurden oder nicht mehr verfügbar waren?). Wie soll sich ein Verbraucher verhalten?

    Hier die Antwort (Formatierung von mir):

    Fragt doch mal die KI Eures Vertrauens, was sie zu dem Fall sagt.

    Aber mal ne andere frage. Wenn bspw. die Gesetzeslage sich ändert wird ( was durchaus nicht realistisch ist ), würden die dann die fu kein wieder freischalten?

    Es wäre ohnehin interessant zu erfahren, was die Quelle für Toyotas Erkenntnis ist:

    Die genaue Frage die zu klären wäre ist meiner Meinung nach: Gibt es ein Gesetz, dass Autohersteller rückwirkend dazu verpflichtet, softwaremässig das Fernsteuern von Funktionen zu unterbinden, die evtl. das Starten eines Benzinmotors verursacht?

    ich habs jetzt nicht kontrolliert, aber wenn Toyota in den Bedingungen einen Vorbehalt eingebaut hat, bestimme Funktionen abzuschalten hat man diesen Vorbehalt im Rahmen des Kaufes akzeptiert. Das mag ärgerlich sein, aber ich bin sehr gespannt ob dagegen vorgehen zu wollen nicht sehr schnell ins Leere läuft.

    Darauf hatte ich bereits etwas geschrieben:

    Sehr interessant. Eine Eigenschaft im Kaufvertrag zusichern und gleichzeitig in den AGB (die man akzeptieren muss um die zugesicherte Eigenschaft nutzen zu können) einen Ausschluss vereinbaren. Wäre interessant was ein Anwalt dazu sagt.

    550 Euro für die erste Inspektion ....

    Für die erste Inspektion hatte ich diesen Thread eröffnet:

    T22