Es mag sein, dass dem zukünftigen KFZ-Halter erst dann die VIN/FIN in Österreich mitgeteilt wird, "wissen" kann man diese schon vorher:
Denn nach den europäischen Vorschriften ist die VIN der alphanumerische Code, den der Hersteller einem einzelnen Fahrzeug zur eindeutigen Identifizierung zuweist. Der Hersteller muss sie am Fahrzeug anbringen und dessen Rückverfolgbarkeit sicherstellen. Diese FIN/VIN wird vom Fahrzeughersteller festgelegt – nicht von der Zulassungsstelle oder dem Händler, egal in welchem Land innerhalb der EU.
Das geschieht im Rahmen der Produktionsplanung beziehungsweise spätestens während der Herstellung des konkreten Fahrzeugs.
Üblicherweise planen die Hersteller ihre Produktionund vergeben beziehungsweise reservieren dann auch die vollständige 17-stellige FIN, sobald das Fahrzeug einem konkreten Produktionsauftrag zugeordnet wird. Der genaue Zeitpunkt variiert von Hersteller zu Hersteller. Eine FIN kann deshalb bereits im Bestellsystem erscheinen, obwohl das Fahrzeug noch nicht fertig gebaut ist.
Die FIN wird also vor Fertigstellung und mehr als deutlich vor der Erstzulassung vom Hersteller vergeben. Spätestens mit ihrer dauerhaften Anbringung am Fahrzeug ist sie diesem konkreten Fahrzeug dann fest zugeordnet.