Der Geschwindigkeitswarner nervt schon ziemlich. Aber lässt sich leicht abschalten. Wenigstens beim digital Tacho.alle anderen lassen sich so konfigurieren, das die Fahrt entspannt bleibt ohne zu viel gebimmel
Der neue RAV 2024-2025 ?
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Blödsinn... sowas ist vielleicht bei einem schweren Unfall relevant.
Wie wollen die das kontrollieren? Obd stecker rein oder was? 😅 Das könnte man ja dann auch pauschal bei jeder Verkehrskontrolle machen, und schauen wann wo jemand zu schnell unterwegs war. Das würde defakto jeden Blitzer und jedes Radargerät überflüssig machen. Lass mal die Kirche im Dorf. 😉
Das die neuen Systeme abschaltbar sind glaube ich auch nicht. Kommt nur drauf an wie "penetrant" das ganze ist.
Blödsinn... Kirche im Dorf... oje, dass muss ja ein schlechtes Wochenende gewesen sein. Naja, so manch ein Zeitgenosse muss noch viel lernen. Du wärst überrascht, was alles möglich ist. Aber, jeder wie er will.
Tatsächlich darf sich die Geschwindigkeitswarnung schon seit längerer Zeit nicht mehr dauerhaft abschalten lassen. Bei einigen Fahrzeugen z.B. aus den VAG-Umfeld, wird die Geschwindigkeit automatisch der
Realität angepasst (nein, keine Schilderkennung, sondern im Navi hinterlegt). Wenn man da ein Foto bekommt, kann man eigentlich immer von Vorsatz ausgehen.
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Blödsinn... Kirche im Dorf... oje, dass muss ja ein schlechtes Wochenende gewesen sein. Naja, so manch ein Zeitgenosse muss noch viel lernen. Du wärst überrascht, was alles möglich ist. Aber, jeder wie er will.
Tatsächlich darf sich die Geschwindigkeitswarnung schon seit längerer Zeit nicht mehr dauerhaft abschalten lassen. Bei einigen Fahrzeugen z.B. aus den VAG-Umfeld, wird die Geschwindigkeit automatisch der
Realität angepasst (nein, keine Schilderkennung, sondern im Navi hinterlegt). Wenn man da ein Foto bekommt, kann man eigentlich immer von Vorsatz ausgehen.
Die Aussage ist nicht nur inhaltlich schwach, sie scheitert schon an simplen Fakten und geltendem Recht. Und nein, mein Wochenende war ausgezeichnet – genau deshalb nervt es umso mehr, sich am Montagmittag mit so halbgarem Stammtischwissen beschäftigen zu müssen.
Fangen wir mit der Realität an:
Erstens: Maßgeblich ist in Deutschland ausschließlich die tatsächlich angeordnete Geschwindigkeit vor Ort. Das ist kein Diskussionspunkt, sondern steht sauber in der Straßenverkehrs-Ordnung, konkret in § 41 StVO (Vorschriftzeichen) und § 39 StVO (Verkehrszeichen allgemein). Verkehrszeichen sind verbindlich. Punkt.
Ein im Navi „hinterlegter“ Wert hat exakt null rechtliche Relevanz. Wenn dein System 70 anzeigt, das Schild aber 50 vorgibt, dann sind es 50. Nicht „gefühlt“, nicht „systemseitig“, sondern rechtlich eindeutig.
Zweitens: § 3 StVO (Geschwindigkeit) verpflichtet den Fahrer, seine Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Das bedeutet im Klartext: Eigenverantwortung. Kein Navi, kein Assistenzsystem und auch kein „VAG-Umfeld“ nimmt dir diese Pflicht ab. Wer sich darauf verlässt, handelt im Zweifel fahrlässig, nicht im Recht.
Drittens: Das Thema „Vorsatz“ bei Blitzern ist juristisch deutlich enger definiert, als dein Text suggeriert. Vorsatz liegt nur vor, wenn jemand wissentlich und willentlich zu schnell fährt. Ein fehlerhafter Navi-Eintrag oder eine falsche Systemannahme ist eher ein Klassiker für Fahrlässigkeit – und selbst das rettet dich nicht vor einem Bußgeld. Aber pauschal „immer Vorsatz“ zu behaupten ist schlicht Unsinn.
Viertens: Fahrassistenzsysteme wie Geschwindigkeitswarner (ISA) sind seit neueren EU-Vorgaben zwar vorgeschrieben, aber deren Verhalten ist technisch und rechtlich klar getrennt von der StVO. Sie dürfen warnen oder unterstützen – sie ersetzen keine Verkehrszeichen und schon gar nicht die Verantwortung des Fahrers.
Kurz gesagt:
Deine Argumentation basiert auf einem Mix aus Halbwissen, Technikgläubigkeit und juristischer Fantasie. Das Navi ist kein Gesetzgeber, und dein Auto ist kein Richter.
Oder anders formuliert: Wenn dein Auto dir sagt, du darfst fliegen, springst du dann auch von der Brücke? Genau dieses Niveau hat die Aussage.
Möglich ist viel. Rechtlich haltbar eher nicht. Und wie du weiter oben lesen kannst ist im 25iger rav4 das Zeug für die aktuell Fahrt abschaltbar. Man lernt nie aus, was.