Das mit dem Beweise sichern ist so eine Sache.
Mein Sohn hatte einen Unfall. Alle belastbaren Beweise wurden gesichert.
Entscheidende, die der Unfallgegnerin definitiv eine Mitschuld geben würden ließen sich nicht sichern.
Zwar gibt es Augenzeugen und Ohrenzeugen die die Geschwindigkeit der Dame bestätigen können, aber das ist bei Gericht nicht belastbar.
Mit einer Blackbox in beiden Fahrzeugen ließen sich die Geschwindigkeiten vor dem Unfall zweifelsfrei darstellen und mein Sohn hätte dafür bestenfalls eine Teilschuld bekommen.
Das kuriose an dem Fall ist das die aufnehmenden Beamten ihm dies sogar so gesagt haben. Nämlich das er eine Teilschuld bekommen müsse, obwohl er den Unfall nicht hätte verhindern können. Dazu die Aussagen der Zeugen im Garten...
Was war passiert?
Mein Sohn musste wegen der teilweise gesperrten Kreuzung über einen Nebenweg (als offizielle Umfahrung ausgeschildert) an die Kreuzung heranfahren. Dort war der Weg etwas breiter als das Fahrzeug, der Fußweg sehr schmal (knapp 1m), rechts war eine 1,20m hohe Mauer, das Ganze in einem verkehrsberuhigten Bereich.
Dort wird dieser Bereich zu bestimmten Stoßzeiten gern mal als Abkürzung innerhalb der Stadt genommen. Und um Zeit zu sparen eben auch mal gern zügiger.
Dazu kam das es ab und an geparkte Fahrzeuge gab. Laut aufnehmender Beamten hätte die Stadt da für den Zeitraum der Arbeiten eigentlich ein generelles Parkverbot aussprechen müssen.
Die besagte Dame nutzte also flott die Umfahrung (Ohren und Augenzeugen meinten das es definitiv zu schnell war), überholte zügig ein geparktes Fahrzeug.
Dieses geparkte Fahrzeug stand rund 30m entfernt von der Einfahrt die mein Sohn nehmen musste. Er tastet sich vor um etwas zu sehen. Zuerst sieht er ein geparktes Auto, in der nächsten Sekunde knallt es.
Die Frau war auf seiner Spur unterwegs, er selbst ist aber mit seinem Fahrzeug schon einen halben Meter in der Spur. So eine E-Klasse ist halt kein Kleinwagen. Um wegen der Mauer etwas zu sehen muss man sich vortasten. Und man steht plötzlich einen guten Meter auf der eignen Fahrspur. Die war in seine Fahrtrichtung frei. Nur wurde sie eben vom Gegenverkehr benutzt. Ziemlich weit links fahren und ziemlich schnell. Bei der Unfallgegnerin hat es das linke Vorderrad aus dem Kleinwagen gerissen.
Einzig und allein die Tatsache das er die Vorfahrt gewähren muss gibt ihm die Schuld.
Weder das Linksfahren an der Einmündung, noch die hohe Geschwindigkeit der Unfallgegnerin entlasten ihn. Bis auf die Berührung wo er noch quasi in der anderen Straße steht ist kein Beweis rechtssicher.
Eine Blackbox würde ihn bzgl. gefahrener Geschwindigkeiten etwas entlasten und sie belasten.
Da es bei einer Geldstrafe für ihn blieb und kein langwieriger Prozess ansteht haben wir auf weitere Klärung verzichtet. Auch eine mögliche Anklage wegen Körperverletzung gab es nicht.
So haben wir den Schaden an der E-Klasse selbst getragen (auch gut 1000€ nur in Teilen)und gut. Mit Blackbox wäre es vielleicht anders verlaufen.