Hier in D hat der TÜV, Dekra / GTÜ die Listen wer was fahren darf und nicht im Brief steht. Haben die alles im System und muss nicht extra eingetragen werden. Meine 17-er sind ja auch nicht im Schein eingetragen, aber trotzdem erlaubt da ein Gutachten vorliegt
In A ist das völlig anders, genau wie in der Schweiz. Da sind hier Sachen erlaubt , die beim §57a ( Pickerl) in Österreich nie und nimmer eingetragen. Selbst die schweizer MFK ist da wohl humaner wie manche Eintragung für den §57a in Österreich.
Selbst Ziviltechnikgutachten können in A ja nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, alles schon erlebt.
Gruss
Steffen