Bin ich froh, dass ich mir 2021 nachträglich von Webasto eine Standheizung Top Evo 5 und ein Steuergerät für die Standklimaanlage einbauen lassen habe.
Das Webasto-Steuergerät macht im Grunde nichts anderes, als dem Auto mitzuteilen, dass es im Hintergrund den Hybridmodus starten und die Klimaanlage auf die in der ThermoConnect-App eingestellte Wunschtemperatur einschalten soll.
Auch bei mir schaltet sich der Verbrennungsmotor ein, wenn die HV-Batterie zu schwach wird.
Ich bin gespannt, ob Webasto diese Funktion ebenfalls deaktivieren wird.
Aber verstoßen Standheizungen nicht grundsätzlich gegen § 30 Abs. 1 StVO?