.... dann wird das Auto verkauft und werde meinen Anwalt einschalten ......
Mhm, wenn du das Auto verkaufst, dann nutzt der Anwalt nichts mehr, da du dann den einzigen Beweis aus der Hand gegeben hast.
Du müsstest zu erst einen Anwalt einschalten, der dann eine Beweissicherung einleitet. Dann müsstest du den Wagen bis zum Abschluss sicherstellen, denn im Zweifel wird die Gegenseite das Beweisverfahren deines Anwaltes anzweifeln und dann bräuchtes du den Wagen um die Fehlfunktion zu beweisen.
Wenn du den Fehler in der Werkstatt ansprichst, dann schaue bitte vorher, ob du diese Situation nachstellen kannst und der Fehler dann jedes mal erneut auftritt.
Bitte berichte uns weiter, wie es beir weiter ging. Vielen Dank.