Ja, vom Prinzip stimmt das was der ADAC da schreibt.
Aber, da steht nur die halbe Wahrheit!
Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können das verlangen. Was dort aber vergessen wurde zu schreiben, dass der Eigentümer, der eine Wallbox möchte, alle anfallenden Kosten selber trägt und für alle Schäden am WEG-Eigentum die durch den Betrieb und/oder die Wallbox entstehen selber haftet und die WEG dementsprechend zu entschädigen hat Wird beschlußmäßig und vertraglich festgehalten). Auch kann zum Teil die Art der Wallbox von der WEG bestimmt werden.
Bei Mietern ist das ähnlich. Der Mieter beantrag die Wallbox und der Vermieter stimmt zu, dass der Mieter eine haben und anbringen darf. Auch entscheidet der Vermieter, wo die Wallbox hinkommt. Alle Kosten für die Wallbox trägt der Mieter, Die Installation darf nur durch Fachbetriebe ausgeführt werden. Alle Unterhaltskosten trägt auch der Mieter und er muss auch für die Reparaturen selber aufkommen. Bei Auszug kann der Rückbau verlangt werden. Für Schäden am Gebäude die durch die Wallbox bzw. deren Betrieb entstehen haftet der Mieter.
Es gibt ganz wenige Vermieter, die das übernehmen und dem Mieter nur den Strom in Rechnung stellen.
Was aber keiner verlangen kann, egal ob Eigentümer oder Mieter, sind Solarpanele für den Betrieb der Wallbox. Es kann nur die Wallbox als solches einfacher beantragt werden.
Wir haben das dieses Jahr bei unserer WEG durch und der Antrag zur Genehmigung der Wallbox wurde dann zurückgezogen, da die Kosten für die Installation nicht von dem Antragsteller getragen werden wollten. Es ließt sich immer schön, was da so geschrieben wird. Die Realität ist dann aber meist eine andere, wenn man in die Materie mal richtig einsteigt.
Am einfachsten ist eine Wallbox bei einem Einfamilienhaus, das einem selber gehört, zu installieren.