Beiträge von Ottili

    Raver2014 ich habe den Rechner hier genutzt: https://www.reifensuchmaschine…rechner/reifenrechner.htm

    (ich habe dabei bei "aktuelle Breifung" die 70ziger Höhe und bei " neue Wunsch Bereifung" die 60ziger Höhe eingetragen)

    Da ist die Differenz so wie ich schrieb und du hast ja auch geschrieben, das Reifen mit 60ziger Höhe schneller läuft, als der Tacho anzeigt, was nicht erlaubt ist (so wie ich auch schrieb, evtl. habe ich mich missverständlich ausgedrückt).

    Wenn der Tacho 100 km/h anzeigt und der Wagen in echt 103 km/h fährt, ist es nicht erlaubt. Dabei spielt die Breite keine Rolle.


    Falls ich falsch liege, berichtigt mich bitte. Danke.

    mfm das ist doch logisch, dass du keine Plakette bekommst.

    Du bist die ganze Zeit ohne Zulassung und ohne Versicherungsschutz rumgefahren, da du eine Rad-Reifenkombi gefahren bist, die bei dir nicht eingetragen waren und du auch keine ABE dafür hast.


    Besonders tritt hier aber auch noch hervor, dass bei dir 215/70R16 99H eingetragen sind und du 235/60R16 100H drauf hattest.

    Hier liegt der Hund begraben.

    Der Tacho darf 7% bis 10% mehr anzeigen, aber nicht weniger.

    Bei deiner Kombi sind es -3% Abweichung, was den gesetzlichen Vorgaben wiederspricht und du daher eben nicht mehr die richtige Geschwindigkeit, die du fährst, durch den kleineren Abrollumfang, angezeigt bekommst, sondern du fährst z.B. nach der Tachoanzeige 100 km/h und in Wirklichkeit fährst du 103km/h - und genau das ist laut Gesetz und Zulassungsverordnung verboten.


    Damit du diese Rad-Reifenkombi fahren darfst, müsstest du den Tacho neu anpassen lassen, damit du die richtige Geschwindigkeit angezeigt bekommst.


    Bei dir liegt es schlicht und einfach an der Reifenhöhe, die nicht eingetragen war und auch nicht Abnahmefähig (ohne Tachoangleichung) ist.


    Da hilft kein mekern. Schuld hat der Fahrzeughalter. Bei einem Unfall hätte es sein können, dass du alles selber bezahlst, auch wenn du nicht am Unfall schuld bist. (alles nur wegen einer falschen Rad-Reifenkombination)

    Bis zur HU hattest du sehr viel Glück.

    Mir ist es eigentlich egal was die Inspektionen kostet, da ich bis jetzt immer die ersten 4 Inspektionen inklusive Material zum neuen Auto bekommen habe (Toyota komplett). Mein Händler hat auch das Angebot, macht man die ersten drei Inspektionen bei ihm und lässt das abstempel auf einem extra Formular, bekommt man bei den nächsten 4 Inspektionen den Macherlohn geschenkt und zahlt nur das Material und es verlängert sich die Garantie um 1 Jahr. Dieses Angebot hatte er schon vor der Relax-Garantie gehabt und gilt auch für Toyota-komplett Kunden. :thumbsup:

    So kann ich beruhigt den RAV4 fahren.:)

    2022 läuft die Garantie aus, dann gehts wieder ohne Vorgaben weiter...

    da würde ich noch mal drüber nachdenken.

    Toyota hat doch die Relax-Garantie eingeführt. Damit verlängert sich die Garanti jeweils um 1 Jahr bis der Wagen 10 Jahre alt ist oder 160000 km runter hat. Voraussetzung dafür ist die jährliche Wartung bei einem Toyota-Vertragshändler oder einer von Toyota autorisierten Werkstatt.


    Wie Raver2014 schon schrieb, Bremsflüssigkeit wechselt man alle 2 Jahre, da Bremsflüssigkeit hydroskopisch ist. Dadurch sammelt sich Wasser in der Bremsflüssigkeit. Wenn das Wasser in die Leitungen kommt, man bremst, wird die Bremsfüssigkeit sehr warm. Dadurch kann das Wasser gasförmig werden und die Bremskraft lässt schlagartig nach und geht gegen null!


    Andere Sachen wie Filter, Zündkerzen usw. wechselt man bei so geringen km-Ständen nach Verschmutzung/ Abnutzung.


    Aber das Motoröl sollte wirklich jährlich gewechselt werden, da Öl auch altert. Nehme mal ne Ölflasche die 3 Jahre gestanden hat und schau von der Seite rein, dann wirst du sehen, dass sich unten ordentlich etwas abgesetzt hat. Dies passiert auch im Fahrzeug, was wenig bewegt wird. Fahrzeuge die öfter bewegt werden verschleißen das Öl auf andere Art.


    Letztendlich muss aber jeder selber entscheiden, was er/sie macht und was nicht. Nur nicht später aufregen, wenn was defekt ist und durch die Relax-Garantie abgedeckt wäre, die aber nicht greift, da die Durchsichten nicht bei entsprechenden Fachbetrieben durchgeführt wurde.

    bayern-sepp das Zitat ist aber nicht richtig, da ich nie so ein Bild von einer Mail gepostet habe.


    Wenn du die Verkehrszeichen hintereinander siehst, dann einfach 1x auf der rechten Pfeiltaste (links am Lenkrad) drauf drücken, dann ändert sich die Ansicht und die Schilder werden nebeneinander angezeigt.

    nein, dass ist eben nicht so Carraldo.


    Es funktionierte mal. Fahre mal einen C-HR probe, da funktioniert es sehr gut.

    Bemängel das mehrfach und lass die Reparaturen versuchen.

    Ich bin kurz davor eine Mängelanzeige zu machen. Mir tut dann nur mein Händler leid, da er mein Ansprechpartner bei Reklamationen ist und da er den Mangel nicht abstellen kann, weil die Unterstützung von Toyota fehlt, steht er bei einer Mängelanzeige und den Gang zur Fachpresse in einem schlechten Licht da.

    Warte nur noch auf eine Antwort von Toyota, auf die der Händler wartet.

    Auch werde ich mich an die Fachpresse wenden und ich denke, wenn sich mehr betroffene melden und zusammen tun, dann wird da auch was geändert.

    Was ich nicht nachvollziehen kann, warum beim teuersten Toyota das RSA so grotten schlecht die Schilder erkennt.

    Das ist doch ganz einfach 4Ravinger , weil ich z.B. keine Wallbox brauche und da auch nichts mitbezahlen möchte. So sehen es auch andere. In meinem Fall würde die Wallbox auf dem Parkplatz des jenigen stehen, der die wollte. Da der aber das alleinige Nutzungsrecht des Stellplatzes hat, könnte also kein anderer die Box nutzen.


    Nach dem Gesetz besteht aber die Möglichkeit sich im Nachhinein, also später, sich an den Kosten zu beteiligen, also sich einzukaufen. Dann wird auch das Risiko der Kostenübernahme bei Schäden geteilt.


    Wie gesagt, bei einem Eigenheim ist das alles einfacher, als wenn man Mieter, oder Eigentümer in einer WEG ist.

    Ja, vom Prinzip stimmt das was der ADAC da schreibt.

    Aber, da steht nur die halbe Wahrheit!


    Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können das verlangen. Was dort aber vergessen wurde zu schreiben, dass der Eigentümer, der eine Wallbox möchte, alle anfallenden Kosten selber trägt und für alle Schäden am WEG-Eigentum die durch den Betrieb und/oder die Wallbox entstehen selber haftet und die WEG dementsprechend zu entschädigen hat Wird beschlußmäßig und vertraglich festgehalten). Auch kann zum Teil die Art der Wallbox von der WEG bestimmt werden.


    Bei Mietern ist das ähnlich. Der Mieter beantrag die Wallbox und der Vermieter stimmt zu, dass der Mieter eine haben und anbringen darf. Auch entscheidet der Vermieter, wo die Wallbox hinkommt. Alle Kosten für die Wallbox trägt der Mieter, Die Installation darf nur durch Fachbetriebe ausgeführt werden. Alle Unterhaltskosten trägt auch der Mieter und er muss auch für die Reparaturen selber aufkommen. Bei Auszug kann der Rückbau verlangt werden. Für Schäden am Gebäude die durch die Wallbox bzw. deren Betrieb entstehen haftet der Mieter.

    Es gibt ganz wenige Vermieter, die das übernehmen und dem Mieter nur den Strom in Rechnung stellen.


    Was aber keiner verlangen kann, egal ob Eigentümer oder Mieter, sind Solarpanele für den Betrieb der Wallbox. Es kann nur die Wallbox als solches einfacher beantragt werden.


    Wir haben das dieses Jahr bei unserer WEG durch und der Antrag zur Genehmigung der Wallbox wurde dann zurückgezogen, da die Kosten für die Installation nicht von dem Antragsteller getragen werden wollten. Es ließt sich immer schön, was da so geschrieben wird. Die Realität ist dann aber meist eine andere, wenn man in die Materie mal richtig einsteigt.


    Am einfachsten ist eine Wallbox bei einem Einfamilienhaus, das einem selber gehört, zu installieren.