Aber du hast ja einen Neuwagen aus dem Showroom gekauft.
Es ist kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchtwagen aus dem Showraum, da dieser auf den Händler zugelassen worden war, wie Monilein selber geschrieben hatte.
Ein Neuwagen ist ein Fabrikneues Fahrzeug, welchen bei Verkauf an den Kunden noch nicht zugelassen war. So in etwa ist die rechtliche Lage und Definition des ganzen.
Hier ist das im Juristendeutsch genau erklärt:
ᐅ Der Kauf von Neuwagen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Bei einem Neufahrzeug handelt es sich der Definition nach um ein Fahrzeug, das außer der herstellenden Firma noch keine Vorbesitzer hatte. Fahrzeuge, die…
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