Beiträge von Ottili

    ....... aber das ist ja nicht gerade Verbrauchssenkend durch den Stadtverkehr.

    Na das stimmt nicht.

    Der Hybrid spielt gerade im Stadtverkehr seine stärken aus und ist dort besonders sparsam.

    Dadurch, dass der Hybrid immer elektrisch anfährt, spart er jede Menge Sprit. Beim Rollen und Bremsen wird elektrische Energie zurückgewonnen und gespeichert.

    Zum "Säufer" wird er auf der Autobahn ab 130 km/h aufwärts auf der Autobahn.

    Ihr müsst bei sowas immer beachten, dass ihr die dann fehlenden Reflektoren Reflektoren an anderer Stelle anbringen müsst, da diese nach StVZO vorgeschrieben sind.


    Dazu ist Paragraph 53 der StVZO Absatz 4:

    "(4) 1Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. 2Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. 3Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. 4Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. 5Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. 6An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. 7Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. 8Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."


    Was Bremsleuchten betrifft, da ist Paragraph 53 Absatz 2 zu beachten:

    "(2) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. 2Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. 3Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. 4Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

    1. 1.

      Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

    2. 2.

      Krankenfahrstühlen,

    3. 3.

      Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

    4. 4.

      Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

    5Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. 6An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. 7Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. 8An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. 9An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zulässt, nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. 10Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. 11Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein."

    Hallo Zusammen


    Bin Neu hier und habe den RAV4 Plugin seit Mitte Dezember 2021 als Vorführwagen ..?..... Im Juli 2022 auf der Probefahrt hat der Wagen .......

    Hallo Thomas,


    willkommen im Forum.

    Es gibt einen Thread "Mitglider stellen sich vor", wo die Möglichkeit besteht, sich vorzustellen.

    Evtl. schreibst du in die Signatur welchen RAV4 du hast, dann kann bei späteren Fragen von dir gezielt geantwortet werden.


    Ich habe etwas über die Zeitschiene geschmunzelt. :)


    Zu deiner anderen Frage, könnte sein, dass der Durchschnittliche Verbrauch vom Benziner in der Anzeige "Anzeige von Fahrtinformationen" (Symbol sieht aus wie ein Blatt) auch beim PlugIn angezeigt wird. Beim Vollhybrid wird das in dieser Anzeige angezeigt und kann durch festhalten der "OK"-Taste zurückgestellt.

    Funktioniert dies beim plugIn anders?

    Kann der minutenlang im Stand über den Verbrenner laden?

    Ja, den PlugIn kanst du im Stand mit dem Verbrenner laden.

    Dazu muss ein bestimmter Taster länger gedrückt werden, wenn ich das richtig verstanden habe. (stand auch mal beim PlugIn auf der Toyota-Webseite beschrieben und in manchen Internetvideos wird das auch angesprochen)

    Da ich den Vollhybrid fahre, weiss ich leider nicht welchen Taster man drücken muss und wie voll der dann den Akku lädt.

    Schau mal wie viel Ampere die neue Hupe zieht.

    Im Verso hatte ich eine 2 Klangfanfare verbaut, die 8A gezogen hat. Da die originale Hupe mit 10A abgesichert war, wurde die ohne zusätzliches Relais verbaut, da die Originalkabel ja für mindestens für 10A ausgelegt waren.


    Ob die originale Hupe über ein Relais läuft, weiss ich leider nicht.

    Palmyra das von dir zittierte der Toyota-Webseit bezieht sich auf den Vollhybrid und nicht auf den PlugIn Hybrid.

    Du hast dich aber im ersten Beitrag darüber beschwert, dass einer seinen PlugIn Hybrid im Stand mit dem verbauten Verbrenner geladen hat.


    Bitte nicht den Vollhybrid und den PlugIn Hybrid in einen Topf schmeißen.

    Wenn du in deinem Toyota-Kundenkonto angemeldet bist, auf dein Fahrzeug gehst, hast du dort den Punkt "Routenplanung". Dort kannst du eine Routenplanung erstellen und ans Fahrzeug übertragen. Auch gibt es dort die Möglichkeit die dort geplanten Routen zu verwalten.

    Ich habe das noch nie genutzt, da ich immer die Suche/ Eingabe vom Navi nutze.