Beiträge von Ottili

    Beat willkommen im Forum.

    Mit deiner FIN-Angabe ist nett, aber eigentlich wäre es besser anzugeben welchen RAV4 von welchem Baujahr du hast.

    Auch über eine kurze Vorstellung im entsprechenden Thread würden sich alle freuen.


    Nun zu deiner Frage.

    Da du deine Frage im RAV4 Generation 4 Bereich geposte hast, wird er zwischen 2013 bis 2018 gebaut worden sein.

    Unser Forenmitglied Palmyra hat genau so einen und kann dir da evtl. behilflich sein bzw. deine Frage beantworten, wie du das Teil abbekommst, denn manchmal ist das geklickt und manchmal ist es geschraubt. Dann muss die Innenverkleidung der Heckklappe ab.

    Aber wie geschrieben, Palmyra hat so einen.

    Das jetzt viele den Weg ins Forum gefunden haben, die den aktuellen RAV4 fahren, bedeutet ja nicht zwangsweise, dass der ein oder andere nicht auch den ein oder anderen Vorgänger RAV4 hatte bzw. noch hat.


    Es ist auch leider so, dass es nur wenige User gibt, die hier ins Forum finden und dann auch mal aktiv etwas schreiben. Der RAV4 ist eben kein typisches "Foren-Auto".

    Ich bitte schon seit Wochen dass mal jemand misst - hat bisher leider keiner gemacht !


    Bitte wer hat die 5te Baureihe und kann mal messen ?

    Das zeigt mir, dass du im Forum wahrscheinlich nicht richtig mitließt.


    Seit 20.06.2020 gibt es diesen Thread zur Höhe der AHK beim RAV4 Generation5: Höhe der AHK

    Dort ist alles für den RAV4 Generation 5 zur Höhe der AHK, einer geänderten AHK und den Problemen mit Wohnwagen beschrieben und diskutiert worden.

    Auch in deinem extra gestarteten Thread zur Höhe der AHK wurde schon geantwortet.


    Hier geht es eigentlich um den Verbrauch der Generation 4 und nicht um die Höhe der AHK Generation 5.


    Das Forum wird so leider immer unübersichtlicher und später findet keiner etwas.



    Nera kannst du bitte den Besen schwingen und aufräumen.

    ....... aber das ist ja nicht gerade Verbrauchssenkend durch den Stadtverkehr.

    Na das stimmt nicht.

    Der Hybrid spielt gerade im Stadtverkehr seine stärken aus und ist dort besonders sparsam.

    Dadurch, dass der Hybrid immer elektrisch anfährt, spart er jede Menge Sprit. Beim Rollen und Bremsen wird elektrische Energie zurückgewonnen und gespeichert.

    Zum "Säufer" wird er auf der Autobahn ab 130 km/h aufwärts auf der Autobahn.

    Ihr müsst bei sowas immer beachten, dass ihr die dann fehlenden Reflektoren Reflektoren an anderer Stelle anbringen müsst, da diese nach StVZO vorgeschrieben sind.


    Dazu ist Paragraph 53 der StVZO Absatz 4:

    "(4) 1Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. 2Anhänger müssen mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein; die Seitenlänge solcher Rückstrahler muss mindestens 150 mm betragen, die Spitze des Dreiecks muss nach oben zeigen. 3Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. 4Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind zwei zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. 5Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein. 6An den hinter Kraftfahrzeugen mitgeführten Schneeräumgeräten mit einer Breite von mehr als 3 m muss in der Mitte zwischen den beiden anderen Rückstrahlern ein zusätzlicher dreieckiger Rückstrahler angebracht sein. 7Fahrräder mit Hilfsmotor dürfen mit Pedalrückstrahlern (§ 67 Absatz 6) ausgerüstet sein. 8Dreieckige Rückstrahler sind an Kraftfahrzeugen nicht zulässig."


    Was Bremsleuchten betrifft, da ist Paragraph 53 Absatz 2 zu beachten:

    "(2) 1Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. 2Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. 3Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlussleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. 4Bremsleuchten sind nicht erforderlich an:

    1. 1.

      Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,

    2. 2.

      Krankenfahrstühlen,

    3. 3.

      Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und

    4. 4.

      Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.

    5Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. 6An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. 7Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. 8An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. 9An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zulässt, nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. 10Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. 11Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein."

    Hallo Zusammen


    Bin Neu hier und habe den RAV4 Plugin seit Mitte Dezember 2021 als Vorführwagen ..?..... Im Juli 2022 auf der Probefahrt hat der Wagen .......

    Hallo Thomas,


    willkommen im Forum.

    Es gibt einen Thread "Mitglider stellen sich vor", wo die Möglichkeit besteht, sich vorzustellen.

    Evtl. schreibst du in die Signatur welchen RAV4 du hast, dann kann bei späteren Fragen von dir gezielt geantwortet werden.


    Ich habe etwas über die Zeitschiene geschmunzelt. :)


    Zu deiner anderen Frage, könnte sein, dass der Durchschnittliche Verbrauch vom Benziner in der Anzeige "Anzeige von Fahrtinformationen" (Symbol sieht aus wie ein Blatt) auch beim PlugIn angezeigt wird. Beim Vollhybrid wird das in dieser Anzeige angezeigt und kann durch festhalten der "OK"-Taste zurückgestellt.