Wahrscheinlich wird nichts passieren, nur sollten wir bei der Angabe von Anzugsdrehmomenten bei den Herstellerangaben nach BA/ Handbuch bleiben, denn nur dann ist man auf der sicheren Seite.
Beiträge von Ottili
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Gute Frage.
Lese mal hier, da wird das erklärt:
Die Spezifikationen verstehenDie Yuasa Batterieseriennummern basieren auf der BBMS (British Battery Manufacturer Society)-Norm, die seit vielen Jahren im britischen Aftermarket...www.yuasa.de -
4Ravinger hier ein Info:
CCA:
Kaltstartfähigkeit (Amp)
Die Kaltstartfähigkeit (CCA) misst die Startfähigkeit der Batterie. Einfach ausgedrückt: je höher die CCA, umso leichter lässt sich das Fahrzeug starten.
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Zum Anzugsdrehmoment steht in der gedrucken BA des Vollhybrid auf Seite 186 (7-2 Vorgehen im Notfall) oben unter Punkt 4 folgendes:
4. Ziehen Sie alle Radmuttern in zwei
oder drei Durchgängen in der
gezeigten Reihenfolgd fest.
Anzugsdrehmoment:
103Nm • • •
In der gedruckten BA vom Vollhybrid auf Seite 199/ 200 steht unter 8■Technische Daten des Fahrzeugs -> 8-1. Wartungsdaten 《Kraftstoff, Ölstand usw.》 unter Reifen und Räder:
Radmuttern-
Anzugsdrehmoment 103Nm
Denkt dran, nach fest kommt ab!
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Schmeißt bitte nicht den Verbrauch der Generatin 4 und 5 zusammen.
Palmyra hat die Generation 4 und möchte den Verbrauch der Generation 5 mit Wohnwagen wissen, wo er sich 1 bis 2 Liter weniger Verbrauch verspricht.
Danke für eure Aufmerksamkeit.
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Ob Du der erste Besitzer eines Neufahrzeuges bist oder nicht müsstest Du im KfZ-Brief sehen. Dort stehen alle (Vor-)Besitzer drin.
Es gibt keinen KFZ-Brief mehr seit ein paar Jahren in Deutschland.
Es gibt nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.
In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht die Anzahl der Vorbesitzer. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter B (Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs) das Datum der Erstzulassung. Auf der linken Seite unten unter I (Datum dieser Zulassung) steht das Datum, wann der Wagen auf den aktuellen Halter zugelassen wurde.
Stimmen beide Daten überein, ist es die Erstzulassung auf den Ersten Besitzer und es ist ein Neuwagen. Unterscheiden sich die Daten, ist es ein Gebrauchtwagen.
Ich zittiere mich mal selber von Beitrag 2:
Wenn auf einen anderen das Fahrzeug zugelassen war, steht das in der Zulassung bei Anzahl der Besitzer.
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Ottili Die hat ja ein neuwagen wo sagt den Einer das es ein gebrauchter ist 🥴
Sie hat doch selber geschrieben, dass der Wagen auf das Autohaus zugelassen und wieder abgemeldet wurde. Dadurch das der 1x zugelassen war, auch wenn es nur 1 Tag war, ist es ein Gebrauchtwagen und kein Neuwagen mehr. Die Garantie läuft ab dem Datum der Erstzulassung.
Vielen Dank! Das soll so gewesen sein:
1. Am 09.02.22 in Brüssel registriert
2. Am 15.02.22 auf mein Autohaus zugelassen
3. Am 22.03.22 auf mich zugelassen, bei einem Kilometerstand von 10km.
Daher ist es ein Gebrauchtwagen und die Garantie läuft ab 15.02.22.
Die Registrierung in Brüssel sagt nur, dass an dem Tag das Autohaus den Wagen dort bei Toyota gemeldet hat und von Toyota die Papiere für Zulassung erstellt und dann dem Händler zugestellt wurden. (die Papiere kommen erst zu den Händlern, wenn die sich melden, dass der Wagen bei ihnen eingetroffen ist. Dies ist die "Registrierung in Brüssel")
@Monilein du hast deinen doch bei Toyota.de bestimmt schon angemeldet. Dort kannst du auch bei "Multimediaupdate" sehen welche Kartenupdatss zur Instalation bereit stehen und wann der Wagen dort registriert wurde und ab da hast du die 3 Jahre kostenfreie Updates.
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@Monilein habe eben geschaut, meiner hatte bei Übergabe 11km auf dem Tacho. Ich weiss aber auch, dass mein Händler immer ein Probefahrt macht und den Wagen volltanken fährt, bevor der Kunde den Wagen bekommt.
Dann steht im Kaufvertrag bei mir expliziet Neuwagen ohne Vorbesitzer drin. Auch das Datum der Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stimmt mit dem Zulassungsdatum auf mich überein. Daher bin ich der 1. Besitzer.
Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so deckt die die Anwaltkosten in dem Fall ab.
Wie einige schon schrieben, der Händler darf nicht verschweigen, dass du einen schon zugelassenen Wagen hast, den er muss bei einem Gebrauchten (was deiner nun mal ist) angeben, ob er einen Unfallschaden hat, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass du einen Gebrauchtwagenkaufvertrag hast und keinen Neuwagenkaufvertrag. Alles andere wäre Betrug und du könntest Schadenersatz bekommen.
Wie dem auch sein, letztendlich zählt nur, dass du dein Auto magst und die wohlfühlst, wenn du mit den Fahrzeug fährst.
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Siehe mein Bild Maderbiss habe ich erst zuhause entdeckt ........
Gibt gute Marderabwehr, siehe Thread im Forum.
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Wenn auf einen anderen das Fahrzeug zugelassen war, steht das in der Zulassung bei Anzahl der Besitzer.
Du kannst bei Toyota anfragen, ob du ein Fahrzeug für den Deutschen Markt hast.