Beiträge von triassegler

    Hey,


    Ich bin 1,88 und habe reichlich Platz. Schiebedach habe ich nicht. Aber: das Lenkrad lässt sich nicht axial verstellen (herausziehen). Das wäre kein Manko, wenn sich die vordere Sitzkante mehr nach oben verstellen lassen würde.

    So habe ich bei bequemer Entfernung zum Lenkrad keine Schenkelauflage. Das bedeutet die Beine kippen nach aussen, oder man muss sie aktiv gerade halten. Daher meine Empfehlung: Probefahren, oder wenigstens Probesitzen.

    Meine Frau mit 1,48 fühlt sich übrigens sehr wohl mit ihrer Sitzposition.

    Ich werde aber die Sitzschiene vorne mit Distanzstücken um 2 cm anheben. (Die muss ich mir allerdings selbst „basteln“)


    Grüße,


    Sven

    Ein Hallo an Alle die von diesem Thema betroffen sind, und alle die es einfach nur aus Interesse in diese Rubrik verschlagen hat:


    Es geht zwar um die unzulässige Höhe der Kupplung, viel Interessanter ist aber zu verfolgen, wie Toyota Deutschland und Toyota Europa mit einem solchen Problem umgeht.


    Mir ist vor allem aufgefallen, daß es bisher weder vom Händler noch vom Importeur eine schriftliche Antwort gibt. Nicht einmal eine Empfangsbestätigung.

    Es gibt nur Anrufe. Ferner wie "machtlos" nicht nur die Händler, sondern auch Toyota Deutschland gegenüber Toyota Europa zu sein scheint.

    Weiter welcher Druck aufgebaut werden muss, und was von mir (im Sinne von Nachweis/Beweis) verlangt wurde, damit sich überhaupt etwas tut.

    Und das bei einer Sachlage, die klarer nicht sein könnte.


    Der direkte Kontakt zum Zulieferer ist wirkungslos, den direkten Kontakt zu alternativen Zulieferern ist Händlern vorbehalten.

    Ich hätte mir hier von meinem Händler mehr Intervention und Rückmeldung gewünscht. Aber es blieb alles immer irgendwie diffus.

    Von meiner Seite aus lasse ich das Thema nun bis April ruhen, man muss Toyota und seinem Zulieferer ja auch eine angemessene Frist geben.


    Viele Grüße und schöne Feiertage wünscht Euch



    Sven Jansen


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    Hey,


    Wie man am Foto deutlich sehen kann, ist der alte Volvo vom Gewicht her über Mitte nach vorn platziert, um die maximale Stützlast zu erreichen. Bei meinem PlugIn liegt der Kopf (Mitte Kugel) bei 53 cm. Der Plug in steht ja auf 19 Zoll und hat dazu das straffere Fahrwerk, da geht kaum was runter, und schon gar keine 10 cm.

    Der abgebildete Hänger ist - wie 99,9% aller PKW-Anhänger - nach EU-Regelung 55 konstruiert und gebaut.

    Die Achslastverteilung liegt hier im Bereich 75/25 oder 80/20.

    Ich bin überzeugt, daß man mit dem normalen Hybrid auf 18 Zoll mit dem weichen Fahrwerk und der Westfalia auf Normhöhe kommt. Beim PlugIn mit werkseitiger Brink niemals.


    Nun denn: Warten...................ich gebe Toyota Zeit bis 18.April, das ist großzügig.

    ja ja, der billige Trick mit dem umwidmen auf M1G um aus der Verantwortung zu kommen.

    (Man lese meine ersten Beiträge zu diesem Thema, da habe ich das schon angedeutet)


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    Täte man eine PKW-Anhänger anhängen, mit einem Auto drauf (darf man nicht, der RAV könnte 2000 Kilo ziehen, Toyota Europa hat aber nur 1500 beantragt) hier ein Demo Foto (gestellt)

    OBERkante Ladefläche vorn 61cm, hinten 45cm.....


    So würde man dann rumfahren, weil Toyota offensichtlich ignorant ist.

    „Deine Meinung ist uns wichtig“. HaHa

    Hallo alle Zusammen,


    gestern dann ein finaler Anruf vom Toyota Kundenservice: (Verkürzt aber sinngemäß richtig wiedergegeben)


    "Wir (Toyota Deutschland, Manfred Paulus) haben gemessen, die Kupplung ist zu hoch; WIR als Importeur können keine Lösung anbieten und auch nicht veranlassen, wir können das nur an Toyota Europa weitergeben und müssen warten, ob und bis uns über Toyota Europa eine Lösung angeboten wird. Falls das so ist, wird das voraussichtlich 6 Monate dauern, eher 9 Monate; eine Zusage ist das aber noch nicht."


    Interessanterweise wieder einmal nur ein Anruf, keine schriftliche Stellungnahme. Ich werde weitere Schritte zunächst mit meinem Händler besprechen.

    Ich finde es kurios, daß die Betriebserlaubnis erlischt, wenn Anbauteie nicht den Vorschriften entsprechen, und aus solchem Grund bei einer HU die Plakette

    nicht zugeteilt wird, ein großer Hersteller sich aber ziemlich einfach darüber hinwegsetzen kann. Und in diesem Fall ist es keine Kleinigkeit, sondern Sicherheitsrelevant.


    Der Beitrag von der Kotti ist mir hilfreich, Mit Westfalia käme ich wenigstens 5 cm weiter runter. Ich prüfe mal, ob ich damit zurecht kommen könnte.

    Die verbaute Kupplung muss aber in jedem Fall weg, und zur Not das ganze Auto. Ohne geht bei mir nicht (dafür habe ich ihn ja gekauft) und mit auch nicht.

    Mein Händler hat mich gestern (10.12.) informiert, daß man bei Toyota Deutschland am RAV4 PlugIn gemessen habe, und selbst mit 5 Personen im Fahrzeug die Höhe noch überschritten gewesen sei. Für die Messung der zulässigen Maximalhöhe gibt es zwar Vorgaben in der EU-Regelung 55, für mich hört sich das aber so an, als habe man mit allen Mitteln versucht die Höhe von 420mm irgendwie zu erreichen. Hat man immer 300 Kilo Beladung zur Verfügung, wenn man einen Hänger zieht??? (??!!) Kunden- und Sicherheitsorientiert heisst: Die Höhe ist nach EU-Vorgabe wie im Toyota Handbuch bemaßt 415mm und sinkt bei voller Beladung nicht unter 370mm. So wie das auch bei (meinen) anderen Fahrzeugen auch ist und Bisherigen war.

    Dann wurde ich tatsächlich noch gebeten, ich möchte doch bitte ein Foto von meinem RAV mit dem Bootshänger machen. Das kann man aber auch einfach ausrechnen. Vorne 90mm höher ist hinten 80mm tiefer, bleiben 335mm.

    Je länger der Anhänger, desto geringer wird der "Böschungswinkel". Aber das kann man sich auf dem Papier ausrechnen. Aber selbst beim Eriba Touring Troll mit 430er Aufbaulänge ist das oft zu knapp, bei meinen 530ern drohen

    bereits teure Schäden beim Befahren von Rampen und Auffahrten (Fähre), beim Bootshänger mit 10m Gesamtlänge kann man eigentlich nur noch auf einem Flugfeld herumfahren (Ich habe die Rückleuchten-Schiene unzulässig nach innen geschoben).

    Ich erwarte jetzt eine klare Stellungnahme von Toyota, verbunden mit der Zusage den Mangel unverzüglich zu beseitigen.

    Hey,


    bei mir ist ein Hartschaumteil in der "Reserveradmulde", darin zwei Fächer und die Ausrüstung mit Füllmittel und Kompressor. Darauf liegt der viel zu dünne Boden recht gut auf. Ich habe noch einen sehr festen, gekettelten Teppich drüber gelegt. Aber die Qualität der Abdeckung ist unfassbar mieserabel. Das geht schon bei der Oberfläche los. Darum hat mir vermutlich mein Händler kommentarlos die Schmutzfangwanne kostenlos reingelegt. Damit ich dieses Elend nicht sofort bemerke. Ich lade sehr oft ein Gewicht um die 200 Kilo ein. Das geht bei den beschriebenen Umständen problemlos.

    Dennoch: Das Niveau dieses Teils der Innenausstattung ist inakzeptabel und völlig unverständlich. Schade. Immerhin eine klare Abgrenzung zur unteren Mittelklasse. Leider auf der falschen Seite.

    Also: Teppich drüber, oder besser: Wanne und in die Wanne einen Teppich einpassen. Dann ist das Problem gelöst und unsichtbar dazu.

    4Ravinger: (die Anderen mögen bitte diese einmalige Abweichung vom Stammthema kommentarlos verzeihen - kommt nicht wieder vor.

    oh, das weiss ich nicht genau wie der heisst. Ich habe das wie am Döner-Stand gemacht: Scharf, mit allem. (Ausser Schiebedach. )

    Auf der Auftragsbestätigung steht: "Style" + "Technik" + "metallic, Dach schwarz, Leder" + "AHK". Das Leder kommt mit roten Nähten daher, die Reifen auf 19 Zoll.

    Ich hab jedenfalls noch nichts gefunden, was er nicht hätte, ganz im Gegenteil, ich finde immer wieder mal was, das ich entweder nicht wusste, nicht kannte oder nicht bräuchte.

    Die Sonderausstattung Exterieur meines Volvo 240 "Ü30 Frauen mit bewunderndem, anhimmelndem, wohligem Lächeln" hat er allerdings nicht, wird auch nicht angeboten.

    Es tut sich was bei Toyota Deutschland. Nachdem ich eine Frist gesetzt habe mit der klaren Ankündigung den Vorgang dem Kraftfahrzeug-Bundesamt zu übergeben. Was bei mir keine leere Drohung ist, ich habe ja deswegen schon mit dem KBA telefoniert. (Man würde sich dort freuen mal was anderes zu tun haben als immer nur "Diesel")

    Ich wurde tatsächlich von Toyota Deutschland, Kundenservice, gebeten, ein Foto mit einem Anhänger am RAV einzusenden. Anscheinen kann man sich nicht vorstellen, wie es aussieht, wenn man einen Anhänger - der im "Wasser" ist an der Deichsel um 10cm anhebt. Meine Wohnwagen und Boote sind im Winterlager bzw auf einer Alm eingeschneit. Ich habe ein Foto der Kupplung mit Maß gemacht und gesendet, und ein Mitarbeiter von Toyota will nun nächste Woche seinen Wohnwagen mitbringen, und an einen RAV4 PlugIn hängen. Dann dürfen sich dort alle ansehen, was man auf dem Papier ausrechnen und zur Not auch zeichnen kann. Wobei ja noch nicht mal das notwendig wäre, die Maße der EU-Regelung 55 sind nicht eingehalten, und die Maße vom Toyota Handbuch auch nicht. Naja - Ich wurde nochmal um eine Woche Geduld gebeten.


    Wer dieses Jahr einen RAV4 zugelassen hat - mit der von Toyota angebotenen und vom Händler montierten Anhängerkupplung - : Bitte nachmessen!! Und den den Mangel umgehend geltend machen!! Es gibt keinen Grund einfach die unzulässige Höhe hinzunehmen, mit einem Anhänger herumzufahren, der nicht waagrecht liegt. Das hat nur Nachteile, ist unpraktisch, sieht blöd aus und ist wegen der reduzierten Stützlast auch noch gefährlich.


    Bei mir liegt der Kopf unbeladen 11cm über dem maximal zulässigen Wert, beladen nach der Vorgabe der EU-Regelung 55 immer noch stramme 8cm über dem Maximal- und 13cm über dem Minimalwert.


    Für alle Anderen: Ein Lehrstück, wie Toyota - mit Kunden umgeht, deren Meinung ihnen ja angeblich total wichtig ist.

    Und es geht hier nicht um die Temperatur der Sitzheizung, sondern um gesetzliche Vorgaben aus gutem Grund.