Hallo Doso,
nach Auskunft vom Kraftfahrzeug-Bundesamt (KBA) wurde die Typengenehmigung nicht in Deutschland erteilt. In der EU erkennen die einzelnen Länder Typengenehmigungen anderer EU-Staaten ohne weitere Prüfungen an.
Aus diesem Grund hat der Mitarbeiter des KBA keinen (direkten) Zugriff auf das Zulassungsverfahren. Warum ich das ausführe: Der Mitarbeiter vom KBA meinte, es könne sein, daß der RAV4 die Voraussetzungen für M1G habe, das "G" aber nicht beantragt wurde. Dann könne dies ein rechtliches "Schlupfloch" sein, oder zumindest von Toyota in einem Rechtssteit angeführt werden. Er könne das aber nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich werde das heraus finden.
Sollte sich aber Toyota Deutschland oder Toyota EU darauf berufen, dann würde das bedeuten, daß die Toyota die Sicherheit seiner Kunden und die anderer Verkehrsteilnehmer völlig egal ist, und sie nicht bereit sind, eine Änderung vorzunehmen oder nachzubessern, obwohl das Sicherheitsrisiko eindeutig, unwiderlegbar und sogar für Laien verständlich ist. Falls das der Fall wird, werde ich ALLE Redaktionen der Motorpresse mit diesem Sachverhalt vertraut machen, einschliesslich der bekannten Magazine für Camper.
Bis dahin gilt:
1) der RAV4 ist ein Typ M1.
2) Für Typ M1 gilt die EU-Regelung 55.
3) Die Angaben im Handbuch des RAV4 geben die vorgeschriebenen Maße an.
4) Es liegt ein Mangel vor.
5) Der Mangel muss dem Händler gegenüber geltend gemacht werden.
Maßnahme:
1) dem Händler den Mangel anzeigen, die Anlagen hier als PDF angehängt.
2) dem Händler eine angemessene Frist setzen. Ich würde sagen 3 Monate.
3) falls der Händler den Mangel nicht beseitigt, den Mangel selbst beseitigen lassen.
4) dem Händler die Kosten in Rechnung stellen.
Es ist leider Tatsache, daß die meisten Händler - noch weniger die Verkäufer - weder die Regeln kennen,
noch über grundlegendes Basiswissen zum Anhängerbetrieb verfügen. Das spielt aber keine Rolle.
Es gibt hier nichts, aber auch gar nichts zu diskutieren, die Dokumentenlage ist eindeutig, das Sicherheitsproblem ebenso.
Ich kann nur jedem RAV4 Fahrer mit Anhängerkupplung dringend empfehlen, und ich bitte ausdrücklich darum; diesen Mangel
geltend zu machen und auf Nachbesserung zu bestehen. (Sofern die zulässige Höhe von 420mm überschritten ist)
Der Mangel ist sinnlos, gefährlich, unkomfortabel und führt sehr leicht zu erheblichen Schäden am Anhänger, speziell bei
Wohnwagen. Dazu ist die Lösung extrem einfach und kostet wenig, nach Änderung gar nichts mehr: Ein in der Höhe verkürzter Kopf. Das ist alles.
Also: Los jetzt, machen!
Grüße vom Bodensee
Sven
#Doso: Das ist ein extrem seltener Troll GT555 mit der Rundsitzgruppe im Bug, aber dafür gibt es ja das Eriba Touring-Club Forum......