Hallo Stefan,
Fahrzeug leer, unbeladen, Tank voll, auf absolut waagrechtem Boden, im 90° Winkel fotografiert.
Hallo Stefan,
Fahrzeug leer, unbeladen, Tank voll, auf absolut waagrechtem Boden, im 90° Winkel fotografiert.
Ottili: Es sollte ein PHEV sein, der ist wirklich viel höher. Aber Danke für Dein Angebot. Eine Lösung gäbe es: Ich messe bei Meinem einen Fixpunkt am Heck, unbeladen, Du misst den gleichen Punkt. Mit der Differenz müsste MVG doch eigentlich klar kommen.
Der Ansprechpartner bei MVG ist: kundenservice-de-de@mvg-ahk.eu, Herr Eugen Klassen, Betreff: Mängelanzeige (#60553) [Ticket #4546766].
Das würde nicht nur mich freuen, wenn Du uns hier aktiv unterstützt.
Kopf zu hoch = Mängelrüge mit angemessener Fristsetzung schriftlich per Einschreiben an den Händler. Das ist zunächst wichtig.
# GHM : die Höhe ist mit vorgeschriebener Beladung 48cm, siehe meinen TÜV-Mängelbericht.
In der nächsten Woche hoffe ich endlich den Bescheid von MVG-Eschweiler zu erhalten. Ich habe eine MVG-Kupplung bestellt - auch die ist zu hoch -
und dann den Mangel bei MVG geltend gemacht, damit auch etwas paralell ausserhalb der Toyoto-Organisation zur Problemlösung läuft.
MVG hat sich einen PHEV organisiert, und wartet darauf, daß der zum Messen auf den Hof kommt. Die wollen verständlicherweise selbst am Objekt messen.
Das ist zu respektieren. Auf Grundlage der Kommunikation habe ich das Vertrauen, daß MVG eine Variante für den PHEV anbieten wird.
Frage: Wer von Euch PHEV-Fahrern ist den in der Nähe von Eschweiler? So ein kleiner Ausflug? Das würde das Ganze beschleunigen.
Kontaktdaten / Ansprechpartner gibt es bei mir. Vom Bodensee aus ist es halt schon arg weit.
......für alle "Neuen" in diesem Thema: Bitte einfach den Verlauf von Anfang an lesen, da sind alle Daten, Angaben, Vorschriften ect. in den Beiträgen enthalten.
Die Beladung ist in der EU-Regelung 55 beschrieben: Vereinfacht: im Fond 2 Personen mit 72 Kilo plus den Fahrer. Es dürfen dann maximal 42cm Kugel-Mitte sein.
Erst dann kommt die Stützlast und oder weitere Beladung hinzu, das Mindestmaß sind dann 37 cm Kugel-Mitte bis Boden.
Ich habe 5 Anhänger, bei 40cm angehängt liegen die horizontal im Wasser und haben so die optimalen Nachlaufeigenschaften und Böschungswinkel.
Ein Hallo an alle Interessierte,
dieses GRAVIERENDE Höhenproblem gibt es wohl nur beim PHEV. Da Meiner zu den ersten in Deutschland gehörte, ich früh intervenierte und Toyota Deutschland die Brink-Anhängerkupplung soweit ich erfahren habe schon im Dezember aus dem Programm genommen hat, wird es nur wenige PHEV Fahrer in Deutschland geben, die eine AHK haben, und das Problem überhaupt bemerken.
Das ändert aber beim Einzelnen nichts daran, dass es ein Mangel ist. Also Bitte, wie von Doso vorgeschlagen: Mangel rechtswirksam anzeigen ( das geht leider nur beim Händler) und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Verlieren kann man dabei nichts.
Und auch wem es „eigentlich egal“ ist: MESSEN! Es geht um EURE Sicherheit beim Anhängerbetrieb, und Anderen hilft es.
Aber: Immerhin wurde mein TÜV-Protokoll schon 25 x herunter geladen. Heimlich. Ohne Kommentar. Seltsam.
Wie schon vor Kurzem hier erwähnt: MVG Eschweiler scheint sich der Sache anzunehmen.
Grüsse, Sven
Guten Abend (Stefan)
Um die Frage gleich zu beantworten: 52cm. Mit Fahrer und 50 Kilo Stützlast immer noch über 50 cm. Also völlig inakzeptabel.
Keine Sorge wegen einer Stilllegung. Ich habe das vorher telefonisch mit einem Mitarbeiter des KBA ausführlich erläutert. Es ist viel komplizierter, weil die Zulassung in Belgien erfolgte, und die anderen EU-Länder verpflichtet sind, diese Zulassung anzuerkennen. Und dann gibt es eventuell für Toyota noch eine weitere denkbare Lücke, die ich hier aber nicht erläutere. Wenn Toyota aber versuchen würde, Diese zu nutzen - nur um ein paar Euro zu sparen - wäre das, freundlich ausgedrückt, Pressewirksam.
Also: Ausgang offen. Aber ich habe ja für Euch vorgesorgt: Ich bin sehr optimistisch, dass MVG passende Anbauteile anbieten wird. Und dann kann jeder frei und selbst entscheiden, ob und was ihm wichtig und richtig ist.
Mein TÜV-Gutachten ist also ein Instrument, dass man nutzen kann oder eben nicht.
Was bei meiner Anzeige herauskommt, wird für mich vermutlich nicht mehr entscheidend sein, nur noch bemerkenswert.
Viele Grüße, bleibt unbesorgt,
Sven
.....die Anzeige an das Kraftfahrzeug Bundesamt ist per Einschreiben mit Anlage raus. Nun: Warten.
Es wird auf jeden Fall eine Lehrstück werden. Nur ist noch offen für wen...........
Guten Morgen,
hier nun schriftlich, vom TÜV Süd, die Einstufung "Erheblicher Mangel". Die Messung wurde entsprechend der
EU-Regelung 55 mit der vorgeschriebenen Beladung durchgeführt - wobei hier die Beladung sogar noch höher
war als vorgeschrieben. Die Messung wurde beim TÜV Süd rechtssicher dokumentiert.
Heute werde ich per Einschreiben-Rückschein den Sachverhalt dem Kraftfahrzeug-Bundesamt anzeigen.
Dann darf Toyota Deutschand dem KBA den "Toleranzbereich" erklären. (das wurde mir ja auch beschieden,
aber natürlich nur telefonisch, Toyota Deutschland vermeidet jede schriftliche Stellungnahme, das spricht
ja schon für sich)
Ich vertraue zwar darauf, daß MVG für den PHEV eine modifizierte Kupplung anbieten wird, und damit mein
Problem gelöst wird - und in Folge auch das anderer RAV4-PHEV-Fahrer. Mir geht es darum, daß die Verantwortlichen
schlicht untätig blieben, und dazu noch die Kunden mit erfundenen Kommentaren ohne jede Rechtsgrundlage abgespeist
werden. Nur weil ich mich nun überaus energisch und auf eigenen Kosten in Vorleistung darum kümmere wird
es eine Lösung geben. Darum hätte sich aber die Toyota-Organisation kümmern müssen.
Viele Grüße,
Sven Jansen
Unglaublich! Die EU-Regelung 55 sieht gar keine Toleranz vor! ...oder habe ich da was überlesen? ...das glaube ich kaum. Toyota selbst schreibt ja 42cm vor.
Mich würde mal interessieren, wie groß der Toleranzbereich sein soll: Das möge man Dir doch mal bitte SCHRIFTLICH mitteilen. Und zwar mit Hinweis auf
die gesetzliche Grundlage. Du wirst sehen, das kommt nicht....
Aber selbst wenn das so wäre, ist es extrem Kundenverachtend eine Anhängerkupplung anzubieten und verbauen, die nicht der EU-Regelung 55 entspricht.
Das so was passieren kann ok, das dann aber nicht zu ändern - was ganz einfach ist - bedeutet übersetzt "Kunde, Du kannst mir doch am Arsch lecken"
Ich werde "diesen Weg" auf keinen Fall einschlagen, und dann mit Anhängern herumfahren, die hinten kaum noch Bodenfreiheit haben.
Aber egal nun. Warte bitte erst einmal ab, was bei der Vermessung des PHEV bei MVG rauskommt. Ich habe da große Hoffnung, daß MVG die Bohrungen
an der Grundplatte für den PHEV ändert.
Lass die Mängelrüge auf jeden Falls stehen! Ich hab die meinem Händler per Einschreiben/Rückschein gesendet, mit Fristsetzung.
Und noch was: Warum sollst Du bitte mit dem gesamten Gespann kommen? (??????!) das ist doch auch - mit Verlaub - Schwachsinn hoch 10.
Möchten er und der TÜV-Prüfer gemeinsam über die EU-Vorschrift hinweg befinden, daß das schon irgendwie gehe ??
Von dieser Seite kenne ich den TÜV gar nicht. Aber Wunder gibt´s ja immer wieder.
Ich schaue mal, ob ich nächste Woche einen Termin beim TÜV bekomme. Der TÜV Süd in Konstanz hat mir schon wegen viel nichtigeren Kleinigkeiten
die Abnahme verweigert. Neues dann hier.
Man bemerkt sicherlich, ich bin etwas aufgebracht bin ob dieser Impertinenz. Das weckt was in mir. Ich werde nicht aufgeben, bis ich es schriftlich habe.
Und da bin ich gespannt, wer dieses Dokument austellen soll und sich mit seiner Unterschrift dafür verantwortet. Ausser dem Scheuer Andi fällt mir
da keiner ein.
Grüße,
Sven Jansen
ZWISCHENBESCHEID
da weder Toyota Deutschland noch mein Händler bisher aktiv wurden oder sich zumindest mit einem Zwischenstand meldeten,
habe ich die Sache wieder selbst in die Hand genommen. Ich habe bei MVG http://www.mvg-ahk.de die dort angebotene
Kupplung zu meinem Händler bestellt. Mitte Kopf unbeladen (durch Maß nehmen errechnet): 47,5 cm Kugel Mitte über Boden.
Der PHEV taucht mit Beladung und Stützlast dann nochmal um 2 - 2,5 cm ein; die Kupplung ist also immer noch zu hoch,
aber immerhin schon niedriger als die über Toyota angebotene Brink.
Aber: MVG hat reagiert und sich der Sache angenommen. MVG hat mir mitgeteilt, daß sie bis spätestens KW 11 einen
PHEV zum Maßnehmen bekommen (ob von Toyota Deutschland oder einem Händler weiss ich nicht.) Ob dieser Aktivität bin ich
sehr zuversichtlich, daß es kurzfristig eine Kupplung von MVG geben wird, welche die vorgeschriebene Höhe einhält.
Weiteres hier wenn ich Neues weiss,
Viele Grüße,
Sven Jansen