#Wampu,,
zu einer Mängerüge gehört eine angemessene Frist und dann Wandlung (Rückgabe des Fahrzeugs) oder Minderung - bis maximal dem Betrag der AHK, realistisch ohne Elektosatz - also ein sehr kleiner Betrag. Ob die Steckrichtung eine wesentliche, zugesicherte Eigenschaft ist, wage ich sehr ernsthaft zu bezweifeln. Wenn also der Händler die neue MVG verbaut und auch die Heckschürze tauscht, ist der Mangel im technischen wie juristischen Sinn behoben.
Die vergangenen 6 Monate haben gezeigt, daß Toyota Deutschland in dieser Sache nichts ausrichten kann, trotz Mängelbericht des TÜV und Anzeige beim KBA. Für Toyota Europe ist das "vom Tisch". Natürlich kann man erneut versuchen diese Ignoranz zu brechen, aber womit? Ohne teuren Rechtsbeistand und langwieriges Verfahren, das sich über viele Jahre hinziehen kann, wird es kaum gehen. Das ist nur was für Menschen, die richtig Lust auf so was haben, und reichlich "Spielgeld". Aber für was, wenn es doch eine Lösung gibt? (?!)
So schwierig ist es nicht, die Kupplung von unten zu stecken, ein richtiger Kerl schafft das..