Nachtrag zum #71
Der TÜV hat mir inzwischen für meine 18 Zoll Winterbereifung (stammt von RAV4 Hybrid, XA5, Bj 2019) ein „Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß §21 StVZO“ ausgestellt.
Meine 18 Zoll Bereifung (Felgen und Reifen) hat somit eine gültige ABE für den RAV4 PHEV. Knapp 60 € hat der Spaß gekostet. Nun muss ich noch den Kfz-Schein ändern lassen.
Hier noch einige Infos, aus dem Gespräch mit dem TÜV-Sachverständigen:
Laut TÜV darf grundsätzlich keine andere Bereifung gefahren werden, als im Kfz-Schein eingetragen ist.
Wenn auf dem Fahrzeug eine zugelassene Fege (e6*2007/46*0429*) montiert ist, dann muss, wenn die entsprechende Reifengröße nicht im Kfz-Schein bzw. COC-Papier
eingetragen ist, der TÜV zusätzlich sein ok geben (Steht ggf. auch so in der Felgen-ABE). Wenn alles i.O. ist, dann gibt es für knapp 50 € eine entsprechende
TÜV-Bescheinigung. In diesem Fall muss der Kfz-Schein angeblich nicht geändert werden.
Aus meiner Sicht macht Toyota beim Thema Bereifung keinen guten Job. Hierdurch können dem Kunden Aufwand, Kosten und ggf. auch Ärger
mit Polizei, TÜV oder Versicherung entstehen. Die Position von Toyota Deutschland, das alles hängt mit Homologation zusammen und wir
können hier nichts machen, ist leider nicht sehr hilfreich.