Beiträge von DeltaWhisky

    Wenn Du, während sich die Klappe schließt, entweder mit der Fernbedienung des Schlüssels oder dem Berührungssensor des Türgriffs das Auto verschließt, hörst Du zuerst die Verriegelung der Türen, und sobald die Heckklappe komplett geschlossen ist, bekommst Du auch die Quittierung über die Blinker. So funktioniert es zumindest bei mir.

    in AT geht es (außer das ich gestern nicht benachrichtigt wurde, dass das Schiebedach offen ist. was aber Absicht war, weil ich sehen wollte wie das jetzt in der App aussieht).


    was jetzt noch fehlt ist, dass man die Fenster so wie früher auch zumachen kann.

    Hier auch Österreich, und bei mir geht es nicht... 😕

    Den Jump-Starter hatte ich ja ohnedies dabei (danke für die Belehrung), übrigens einen recht kleinen, der eigentlich für Motorräder gedacht ist, und der hat auch sofort geholfen. Deswegen ist mir das aber trotzdem nicht egal, weil es die Zuverlässigkeit des Toyotas doch erheblich einschränkt. Eine defekte Batterie war es wohl eher nicht, denn es war mittlerweile das dritte Mal mit unterschiedlichen Batterien. Ich vermute mittlerweile, dass ich den Batteriewechsel hätte bleiben lassen können und eine intakte Batterie weggeworfen habe. Schade darum.

    Gestern bin ich nach 16 Tagen Urlaub wieder zu meinem RAV4 gekommen, und die Batterie war vollkommen leer. Und die wurde bereits vor ca. einem Jahr erneuert. Es scheint ein nicht lösbares Problem zu sein.

    ... ab wann man einen Kaufrücktritt veranlassen kann?

    Ich weiß nicht, wo Du zu Hause bist, aber ich kann Dir die Situation in Österreich schildern, die wahrscheinlich in anderen Ländern ähnlich ist.


    Bei uns kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn Du

    1. einen festen Liefertermin vereinbart hast (das kann auch mündlich passieren, ist dann aber schwierig nachzuweisen),
    2. dieser Termin verstrichen ist und
    3. Du Deinen Rücktritt unter Setzung einer "angemessenen Nachfrist" erklärt hast ("Wenn mir das Auto bis zum xx.xx.xxxx nicht übergeben wird, trete ich zurück"). Was angemessen ist, ist Interpretationssache, aber wenn der Händler selbst diese Frist wählt ("Bis wann schaffen Sie zu liefern?" "Bis zum xx.xx.xxxx"), dann muss das halten.

    Wenn Ihr keinen festen Liefertermin vereinbart habt, wird es schwierig, denn dann kann ein Lieferverzug erst eintreten, wenn die übliche Lieferzeit erheblich überschritten wird, und dabei lassen sowohl "üblich" als auch "erheblich" breiten Spielraum zur Interpretation, insbesondere wenn der Grund des Verzugs außerhalb der Sphäre des Händlers liegt. Auch dann ist ein Rücktritt aber erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist möglich. Und Du solltest auch nicht vergessen, dass danach Dein gesamter Autokauf von vorne beginnt...