Referenzzahl Frontscheinwerfer gesucht wg. Anbau Zusatzscheinwerfer

  • Hallo Gemeinde,


    ich bin im Grunde mit unserem RAV wirklich sehr zufrieden, aber klar, irgendwas zu meckern, bzw. zum verbessern findet man trotzdem immer…


    Vom Licht bin ich etwas enttäuscht, obwohl er ja bereits über die LED-Frontscheinwerfer verfügt.


    Wir sind immer wieder mal in Scandinvien unterwegs, und da ist ein gutes Licht ein deutliches Sicherheitsplus.



    Um Zusatzscheinwerfer nicht über zu dimensionieren, gibt es vom Gesetzgeber die sog. „Referenzzahl“.


    Diese darf in der Summe aller angebauten Leuchtmittel die 100 nicht überschreiten.


    Diese Zahl ist normalerweise irgendwo auf dem Scheinwerfergehäuse ersichtlich, und war bei älteren Scheinwerfern meist 17,5 und bei neueren mit LED 20,0.


    Das ist aber nicht immer so.


    Beim RAV kann ich diese Angabe irgendwie nicht finden.


    Weiß jemand von euch, wo man die findet, bzw. kann mir diese vielleicht sogar sagen ?


    Ich möchte keinen Zusatzscheinwerfer kaufen, den ich dann nur rechtswidrig montieren lassen könnte, von daher wäre es wirklich toll, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte.


    Danke und liebe Grüße

    Plugin-Hybrid, Teamplayer, Produktionsdatum 04.2025

  • rechtswidrig ist durch den SUV Aufbau beim RAV nichts. Du kannst alles verbauen was Du meinst und Licht macht - als Arbeitscheinwerfer. Heisst seperat zuschaltbar und nicht im Strassenverkehr zugelassen. Bedeutet auch einen Preisunterschied von mehreren hundert Euro. Ich will Dich hier zu nichts verleiten, aber ich hatte damit am Hilux weder in A noch in D Probleme. Bei Fernlicht muss ich auch abschalten wenn mir einer entgegenkommt. Hier laufen im Raum etliche SUV mit einem LED Lampenladen im Strassenverkehr. Das sind alles Arbeitscheinwerfer.

    Level 2 LED Scheinwerfer ( also nicht Matrix ) haben eine Reverenzahl von 25. So mein Wissensstand.

    Mit der z.B. liegst Du dann bei 100.

    https://www.osram.de/ecat/Lightbar%20VX750-CB%20SR%20SM-Value%20Serie-LED%20Zusatzscheinwerfer-Autobeleuchtung-Automotive/de/de/GPS01_4001768/ZMP_4064711/

    Hat ein Bekannter auf dem Ford Ranger am Fernlicht mit Strassenzulassung.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.

    2 Mal editiert, zuletzt von sscdiscovery ()

  • Hallo Steffen,


    danke für deine Antwort.


    Tatsächlich schwanke ich zwischen 2 OSRAM-Modellen..


    Beide ganz regulär als Fernscheinwerfer im Straßenverkehr erlaubt und mit dem regulären Fernlicht gekoppelt.


    Der eine hat als Referenzzahl 2 x 20, und der andere 2 x 30.


    Wenn jetzt der RAV als serienmäßige Referenzzahl 2 x 20 hätte, wäre alles easy.


    Wenn er allerdings über 20 wäre, ginge legal nur der kleinere Zusatzscheinwerfer, da nur maximal 100 erlaubt sind.


    Daher meine Frage …



    Liebe Grüße

    Plugin-Hybrid, Teamplayer, Produktionsdatum 04.2025

  • ganz genau ganz das nur Toyota wissen, wenn am Scheinwerfer nichts vermerkt ist. Aber irgendwo sollte das doch stehen.

    Was mir gerade einfällt, Du hast ja den PHEV. Hatte hat doch andere Scheinwerfer wie der Hybrid. Ich bin mir nicht sich sicher. Irgendwas war da doch.

    Die OEM Nummer 8114542A30 sollte für rechts und LHD ab 2018 sein. Aber ohne Gewähr.


    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.

  • ich schaue mir meine PlugIn Scheinwerfer bei Tageslicht mal genauer an und berichte.

    Ich meine, diese Verlinkung hatten wir auch schon mal irgendwo hier im Forum. Ganz tolle Übersicht:


    Die gesetzlichen Vorschriften bei der Fahrzeugbeleuchtung
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    matsch-und-piste.de


    Grüße

    Ravi4

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