RAV4 abschleppen

  • 4Ravinger


    logisch. macht nicht jeder. Trotzdem liegt die Verantwortung beim Abschleppvorgang beim Abschleppdienst. Ich habe auch manchmal Bammel beim hochziehen. Der Picanto z.B. liegt gerade so auf den Schienen auf wegen seiner geringen Spurbreite. Muss ich halt beachten genau wie das Abschleppverbot per Stange/ Seil von Hybriden.

    Sonst zahlt unsere Firma im Schadensfall. Auch wenn ich jemanden vom Parkverbot wegholen müsste. Das passiert aber generell nur per Aufladen, da bei den Fzg. der Gang eingelegt oder die Bremse, Parkbremse angezogen ist. Da ziehst Du mit der Winde mal kein Auto hoch. Also wird gehoben.

    Notfalls geht es auch per Verlade Dolly hochzuziehen, die Arbeit macht sich aber keiner.

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    Man kann natürlich für den Fall der Fälle auch den Abschleppdienst per Schild darauf hinweisen

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    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)

  • Für etwas haften heißt oft noch lange nicht, dass man dann auch von demjenigen oder dessen Versicherung schnell die Kohle bekommt. Und beim Falsch- Parken stellt sich die Frage des Mitverschuldens.

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    Einmal editiert, zuletzt von attorney 007 ()

  • da gebe ich Dir voll Recht, Versicherungen sind eine Geschichte für sich.

    Du selbst als Abgeschleppter hast ja keinen Vertrag mit dem Bergeunternehmen, das hat z.B. der Automobilclub. Der Abschlepper ist ja nur Dienstleister und und beruft sich nur auf seine Haftung als Frachtführer, nicht Abschlepper. Stimmt sogar vom Gesetz her. Beim Falschparken ist das eine andere Geschichte ( betrifft aber nicht das Thema Hybridbatterieschaden, war ja geklärt ) . Hier muss unter Umständen nachgewiesen werden das, dass Fahrzeug vorher nicht beschädigt war. Hier ist der Ansprechpartner z.B. die Stadt die den Abschlepper beauftragt hat. Wenn eine Privatperson Dein Auto hat abschleppen lassen, wird es noch schwieriger. ERGO: in solchen Fällen geht meist ohne Anwalt nichts.

    Deshalb bin ich ja auch so zufrieden das mit noch nie so ein Schaden passiert ist, so oder so.


    Bezahlen musst Du beim Bergeunternehmen wenn Du z.B. aus dem Parkverbot abgeschleppt wurdest, so oder so. Sonst bekommst Du Dein Auto nicht wieder. Hier trägt auch nicht der " Beauftrager" die Kosten, sondern nur Du. Egal ob die Stadt oder ein Privater den Abschlepper beauftragt hat. Das hat selbst der Bundesgerichtshof m.W.n. so für ok erklärt. Allerdings nur wenn es auch berechtigt war.

    Wir hatten vor kurzen so einen Fall wo eine Ladenkette ein Unternehmen mit der Parkraumüberwachung beauftragt hat, dort hatten bis dato viel einfach so geparkt.

    Sie wurden zwar nicht abgeschleppt, aber mit saftigen Strafen belegt. Riesen Theater, aber alles rechtens. Sie mussten alle zahlen, ob mit oder ohne Rechtsanwalt.

    Parkraumüberwachung ist noch eins der Geschäfte wo man wirklich reich werden kann, wenn man das clever anstellt.



    Gruss

    Steffen

    Es wäre schön wenn man wüsste, dass man nimmer müssen muß, sondern wollen darf.:)