Beiträge von RAV-B`see

    T22, dass ist leider wohl nicht die richtige Schlussfolgerung. Die ausgeschaltete Schlüsselerkennung erkennt sicher nicht den Schlüssel in der Nähe das Fahrzeuges, zumal der Start der Vorklimatisierung über die MyT-App erfolgen sollte. Das macht man gewöhnlicherweise, wenn man sich etwas weiter weg von Fahrzeug befindet.


    Wahrscheinlicher ist es, dass bei abgeschalteter Schlüsselerkennung, nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich ein Schlüssel und somit wahrscheinlich eine Person im Inneren des Fahrzeuges befindet. Da klappt dann aus Sicherheitsgründen das Einschalten aus der Ferne nicht.

    Im Prinzip ja. Aber . . .


    Da Problem ist, dass die Preise für Photovoltaik gegenwärtig auch derartig hoch liegen, dass man trotz hoher Strompreise immer noch mindestens 10 bis 15 Jahre braucht, bis sich eine solche Investition amortisiert. Wenn nicht alle Voraussetzungen stimmen, klappt nicht einmal das.

    Die Einspeisevergütung kann man mit 8,2 Cent pro kWh vergessen. Interessant wird der Eigenverbrauch. Im Sommerhalbjahr kann man den Eigenverbrauch beispielsweise durch das Laden eines Plugin oder E-Autos effektiver gestalten. Wer glaubt, das Heizen mit einer Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage effektiver zu machen, wird meistens enttäuscht. Im Winterhalbjahr, wenn man den Strom zum Heizen bräuchte, liefert eine Photovoltaikanlage kaum was. Rund 70 % des Stromes erzeugt man damit im Sommer.

    Auch eine zusätzlich gekaufte Speicherbatterie bringt meist nichts. Die Dinger sind teuer und halten oft nicht mal so viele Ladezyklen, wie erforderlich wären, um das investierte Geld wieder reinzuholen.

    Interessant wäre da das bidirektionale Laden von E-Fahrzeugen. Da könnte man die ohnehin vorhandene Batterie zum Speichern von überschüssigen Strom nutzen, um diesen dann beispielsweise in den Nachtstunden im Haushalt zu verbrauchen. Technisch gibt es das schon. Aber in Deutschland gibt es dafür nicht einmal die nötigen gesetzlichen Voraussetzungen.

    Reinschauerin, dauerhaft mit Benzin aufladen macht wirtschaftlich eher keinen Sinn.

    Deine Frage müsste daher lauten, ob man die Förderung und das E-Kennzeichen mit den entsprechenden Boni dann zurück gibt, wenn man statt Laden aus Kostengründen nur noch mit Benzin fährt.

    Übrigens, ein Plugin war auch nach Abzug der staatl. Förderung noch teurer als ein RAV 4 - Hybrid. Bei der Anschaffung hatte ich sowohl Umweltaspekte als auch die günstigeren Kosten bei elektrischen Fahren bedacht. Letztere kompensieren aber immer noch nicht den gesamten Mehrpreis.

    Wenn ich deine Frage mal umdrehe: Kann ich den Kauf nun rückabwickeln oder ersetzt mir der Staat nun meine Mehrkosten?


    Nun zu deiner Frage:

    Ich werde auch dann noch elektrisch Fahren, wenn keine Ersparnis mehr gegenüber Benzin besteht oder wenn der Strom etwas teurer gegenüber Benzin sein sollte.

    Sollte die Preislücke aber deutlich zu Gunsten von Benzin auseinanderklaffen, werde ich mit Benzin fahren und das Auto als Hybrid bewegen. Da diese Preisentwicklung nicht von mir zu verantworten ist, hätte ich weder ein schlechtes Gewissen dabei, noch käme ich auf die Idee, die Förderung oder das E-Kennzeichen zurückzugeben.

    Ich mache mir eher Sorgen um alle Menschen, die auf Grund der extrem gestiegenen Energiepreise auf wirtschaftliche Probleme zusteuern oder diese bereits haben.


    Übrigens, nicht nur diejenigen, die bei der Mobilität auf Elektro gesetzt haben, sind nun die Gekniffenen. Auch alle, die mit einer Wärmepumpe heizen, zahlen nun kräftig drauf.

    Noch eine Anmerkung:

    Ich kann die Vorklimatisierung nicht nur mit dem Schlüssel starten, wenn ich direkt vor dem Auto stehe. Das klappt auch durch eine Fensterscheibe, wenn das Auto ca. 15 bis 20 m weg steht. Ich sehe dann durch einmaliges kurzes Aufleuchten der Blinklichter, dass das Einschalten geklappt hat.


    MyT-App klappt ebenfalls. Aber das hast du ja nun auch hinbekommen.

    In der App steht nur die Erklärung, was die Warnleuchten im Fahrzeug bedeuten. Man muss sie also nicht haben, damit eine entsprechende Warnung im Fahrzeug auftaucht.

    Ich gehe mal davon aus, dass bei irgendeinem Defekt der Rückleuchten eine entsprechende Warnung auftaucht.

    In meiner My-T-App sehe ich eine Warnleuchte mit folgender Erklärung:


    Es wurde eine Fehlfunktion der Rückleuchten festgestellt. Lass das Fahrzeug von einem Toyota-Vertragshändler bzw. einer Vertragswerkstatt oder einem anderen vorschriftsmäßig qualifizierten Fachbetrieb überprüfen.

    Die Erfahrungen beim Leasing sind sicher sehr unterschiedlich.

    Es ist mir aber auch schon passiert, dass ich bei einem Autohaus mehrere Fahrzeuge nacheinander geleast habe. Nach Ablauf der Zeit habe ich das jeweilige Auto einfach auf den Hof gestellt und bin mit den neuen Auto weggefahren. Als ich dann aber kein neues Auto mehr wollte, kam das böse Erwachen. Mehrere Leute inspizierten das Auto genauestens. Jeder noch so winzige Kratzer wurde bemängelt und mir in Rechnung gestellt. Damals hat man mich so richtig abgezockt. Keine Ahnung ob ich mir das heute noch gefallen lassen würde. Aber egal, ich lease ja nicht mehr.