Bei mir ist der Stand nun, dass ich das mit dem EINphasengerät doch lasse, weil der Energieversorger tatsächlich nur 4,6KW zulässt
Ist bei allen Netzbetreibern in DE so. Findet man in den "Technischen Anschlussbedingungen, TAB" oder der "Netzanschlussverordnung Niederspannung, NAV". Dort ist festgelegt (BDEW), dass alle Verbauchseinrichtungen >4,6 kW dreiphasig (also an das Drehstromnetz) anzuschließen sind. Hat (etwas laienhaft ausgedrückt) mit Schieflast zwischen den einzelnen Außenleitern zu tun und ist auch sehr sinnvoll. Größere Leistungen sind beim RAV aber auch unsinnig, da der eingebaute Lader ja auch nur 4,6kW Leistung hat.
Für die Interessierten: für die Umrechnung von Leistung auf Strom kann man näherungsweise folgende Daumenwerte annehmen:
Bei einphasigem Betrieb (230V) kann man grob die Leistung in kW mal 1,5 nehmen. Dann ist man beim ungefähren Strom. Also 4,6kW x 4,5 = 20,7 Ampere (nächste Sicherungsgröße damit 25A).
Bei dreiphasigem Betrieb (400V) kann man grob die Leistung in kW mal 4,5 nehmen. Also 11kW x 1,5 = 16,5 Ampere (nächste Sicherungsgröße damit 20A).
Aber alles ganz pauschal. Kommt auch noch auf die Verlegeart der Leitungen und deren Länge an. Der fachkundige Elektriker vor Ort berät da sicherlich gerne und kompetent. Sind eh nur Faustformeln für die Überschlagsbetrachtung.