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VomPflicht eine abnehmbare Anhängerkupplung abzunehmen?
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Ist es Pflicht eine abnehmbare Anhängerkupplung abzunehmen? Es existiert dazu keine Vorschrift. Autofahrer dürfen daher auch ohne Anhänger oder Fahrradträger das Fahrzeug mit Anhängerkupplungführen. Das Abnehmen der Anhängerkupplung ist nur dann Pflicht, wenn dadurch das Kennzeichen verdeckt wird.22.02.2024
Aus ADAC
und wenn du noch etwas weiter gelesen hättest, wärest du über diesen Absatz gestoßen:
Kann die Versicherung kürzen?
Aufgrund der höheren Unfallgefahr könnte bei nicht demontierter Anhängerkupplung wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr eine Mithaftung angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang – soweit ersichtlich – noch nicht von den Gerichten entschieden.
Hier noch der Link dazu: https://www.adac.de/verkehr/re…hmbare-anhaengerkupplung/
Wobei der ADAC bei uns beiden wohl eher eine Vernachlässigtere Quelle ist, da die Versicherungen in AT und DE unterschiedlich Agieren.
Und nachdem es bei Unfällen ohne Personenschaden in der Regel zu keinem Gerichtsverfahren kommt, wird man dazu auch nicht so leicht ein Urteil finden, da es eben ein reines Versicherungsthema ist.