im Dacia Forum wird gerade ähnliches diskutiert, da wohl die neuen Sandero 3 auch nur noch die olle Stange wieder haben statt der Dämpfer.
Dort wird nun auf die TÜV Relevanz hingewiesen. Fahrzeuge mit aktiven Unfallschutz wie unsere z.B. müssen auf den Gasdruckdämpfern das Ablaufdatum aufgedruckt haben.
Das kannte ich auch noch nicht. Nach einer kurzen Suche im Internet stimmt es aber wohl.
Ich habe jetzt mal nachgeschaut, die von mir gekauften sind Hydraulikdämpfer. Aber ich glaube das wird ebenso wie bei Gas, auch bei den Hydraulikdämpfern gelten.
Nur dann müssen ja auch auf allen Gas/ Hydraulikstoßdämpfern das Ablaufdatum draufstehen- tut es aber nicht. Ist aber doch auch aktiver Unfallschutz.
Die deutsche Rechtssprechung ist schwer. Das versteh wer will.
Das Ablaufdatum steht bei mir auf chinesisch drauf, muss im Jahr der Ratte sein ![]()
Gruss
Steffen