Karnermart268 darfst du in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr betreiben.
Tagfahrleuchten sind schon verbaut, welche du abklemmen müsstest, willst du andere nutzen.
Auch unterliegen Tagfahrleuchten bestimmten Bedinungen, so müssen z.B. die inneren seitlichen Lichtränder 60 cm auseinander sein. Die Mindesteinbauhöhe beträgt 25 cm.
Alles nachzulesen, z.B. hier:
TÜV https://www.tuev-nord.de/de/pr…eleuchtung-an-fahrzeugen/
DEKRA https://de.scribd.com/document…ttechnische-Einrichtungen
Auszug Seit 36 vom verlinkten DEKRA-Fleyer:
3.9 Tagfahrleuchten (Fundstelle: ECE-R48; StVZO § 49a)
Vorhandensein: Zulässig
Anzahl: zwei
Anbaulage: siehe Beispielelektr.
Schaltung: Tagfahrleuchten müssen automatisch aus-schalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltetwerden;Tagfahrleuchten dürfen auch ohne Begrenzungsleuchte einschaltbar sein.
Einschaltkontrolle: zulässig
Sonstiges: Tagfahrleuchten dürfen am Tag beiSichtbedingungen, die das Einschalten dervorgeschriebenen Fahrzeugbeleuchtung(Scheinwerfer) nicht erfordern, benutzt werden.
Ich habe das alles in 2007 komplett durchgearbeitet, da ich damals beim Avensis T25 LED-Tagfahrleuchten nachgerüßtet habe, die ECE-R48; StVZO § 49a konform verbaut und geschaltet wurden.