@Monilein habe eben geschaut, meiner hatte bei Übergabe 11km auf dem Tacho. Ich weiss aber auch, dass mein Händler immer ein Probefahrt macht und den Wagen volltanken fährt, bevor der Kunde den Wagen bekommt.
Dann steht im Kaufvertrag bei mir expliziet Neuwagen ohne Vorbesitzer drin. Auch das Datum der Erstzulassung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stimmt mit dem Zulassungsdatum auf mich überein. Daher bin ich der 1. Besitzer.
Hast du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, so deckt die die Anwaltkosten in dem Fall ab.
Wie einige schon schrieben, der Händler darf nicht verschweigen, dass du einen schon zugelassenen Wagen hast, den er muss bei einem Gebrauchten (was deiner nun mal ist) angeben, ob er einen Unfallschaden hat, oder nicht. Ich gehe davon aus, dass du einen Gebrauchtwagenkaufvertrag hast und keinen Neuwagenkaufvertrag. Alles andere wäre Betrug und du könntest Schadenersatz bekommen.
Wie dem auch sein, letztendlich zählt nur, dass du dein Auto magst und die wohlfühlst, wenn du mit den Fahrzeug fährst.