Beiträge von Ottili

    Aber du hast ja einen Neuwagen aus dem Showroom gekauft.

    Es ist kein Neuwagen, sondern ein Gebrauchtwagen aus dem Showraum, da dieser auf den Händler zugelassen worden war, wie Monilein selber geschrieben hatte.

    Ein Neuwagen ist ein Fabrikneues Fahrzeug, welchen bei Verkauf an den Kunden noch nicht zugelassen war. So in etwa ist die rechtliche Lage und Definition des ganzen.


    Hier ist das im Juristendeutsch genau erklärt:

    ᐅ Der Kauf von Neuwagen: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
    Bei einem  Neufahrzeug handelt es sich der Definition nach um ein Fahrzeug, das außer der herstellenden Firma noch keine Vorbesitzer hatte. Fahrzeuge, die…
    www.juraforum.de

    Zum Anzugsdrehmoment steht in der gedrucken BA des Vollhybrid auf Seite 186 (7-2 Vorgehen im Notfall) oben unter Punkt 4 folgendes:


    4. Ziehen Sie alle Radmuttern in zwei

    oder drei Durchgängen in der

    gezeigten Reihenfolgd fest.

    Anzugsdrehmoment:

    103Nm • • •


    In der gedruckten BA vom Vollhybrid auf Seite 199/ 200 steht unter 8■Technische Daten des Fahrzeugs -> 8-1. Wartungsdaten 《Kraftstoff, Ölstand usw.》 unter Reifen und Räder:

    Radmuttern-

    Anzugsdrehmoment 103Nm


    Denkt dran, nach fest kommt ab!

    Schmeißt bitte nicht den Verbrauch der Generatin 4 und 5 zusammen.

    Palmyra hat die Generation 4 und möchte den Verbrauch der Generation 5 mit Wohnwagen wissen, wo er sich 1 bis 2 Liter weniger Verbrauch verspricht.

    Danke für eure Aufmerksamkeit.

    Ottili

    Ob Du der erste Besitzer eines Neufahrzeuges bist oder nicht müsstest Du im KfZ-Brief sehen. Dort stehen alle (Vor-)Besitzer drin.

    Es gibt keinen KFZ-Brief mehr seit ein paar Jahren in Deutschland.

    Es gibt nur die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2.

    In der Zulassungsbescheinigung Teil 2 steht die Anzahl der Vorbesitzer. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht unter B (Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs) das Datum der Erstzulassung. Auf der linken Seite unten unter I (Datum dieser Zulassung) steht das Datum, wann der Wagen auf den aktuellen Halter zugelassen wurde.

    Stimmen beide Daten überein, ist es die Erstzulassung auf den Ersten Besitzer und es ist ein Neuwagen. Unterscheiden sich die Daten, ist es ein Gebrauchtwagen.

    Ich zittiere mich mal selber von Beitrag 2:

    Wenn auf einen anderen das Fahrzeug zugelassen war, steht das in der Zulassung bei Anzahl der Besitzer.