T22 hier die Antwort auf deine Frage:
Ich glaube es geht darum, unnötige Lichtstreuung durch den Dreck und damit einhergehendes Blenden entgegenkommender Fahrzeuge zu vermeiden.
......, aber vermutlich würde durch denn dreck und schmutz auf der lampe das licht teilweise umgeleitet in richtungen wo es nicht hinleuchten soll
Der Gesetzgeber musste einen Wert festlegen und da traf es die 2000 Lumen.
Xenon und BiXenon haben auch die Scheinwerferreinigungsanlage, da auch hier die Streuung und Brechung des Lichtes bei verschmutzten Scheinwerfern negativ auffällt.
Es gibt für Lichttechnischeanlagen an Fahrzeugen einige Vorschriften, die sich ergänzen.
Sehr interessant ist auch das Tagfahrlicht (TFL). Dieses muss mindestens 250 mm über Fahrbahn sein. Die Außenkanten der Leuchtfläche (dies ist nicht der Gehäuserahmen) müssen mindestens 600 mm aus einander sein. Ausnahme Fahrzeuge mit einer Fahrzeugbreite unter 1,4 m, da sind es 450 mm. Dies bedeutet, wenn einer TFL nachrüstet und diese links und rechts unmittelbar vom Kennzeichen verbaut, hat das Fahrzeug keine Zulassung mehr, da die Kennzeichen 520 mm breit sind.
Das Ganze Thema Licht und Reflektoren ist echt nicht einfach und etwas undurchsichtig.