Hallo Zusammen, leider haben da Einige unrecht. Maßgeblich für mögliche Bereifungen ist
und bleibt Eure Zulassung. Das ist leider gesetzlich so geregelt.
Was in Dieser nicht eingetragen ist, darf rechtlich nicht gefahren werden.. Das ist leider schon
immer so gewesen.
Auch bei meinem uralten RAV4 von 2005, ist bei meinem Fahrzeug nur 235/60/R16 100H
zugelassen. So kann ich leider , die ebenfalls passenden 215/70/R16 100H nicht fahren.
Diese brächten eine etwas höhere Bodenfreiheit.......
Folgen bei Nichtbeachtung: Fahrzeug wird auf der Stelle entstempelt und muß abgeschleppt werden.
Von der Anzeige ganz abgesehen. (Alles schon durchexerziert.)
Möglich ist lediglich eine Einzelabnahme auf Grund der für das Fahrzeug möglichen, anderen
Reifengröße. Was nun Jeder macht, ist seine Sache, nur ein Unfall mit unzulässiger Bereifung,
führt automatisch zur Schuldzuweisung. Jedenfalls ist es hier in Berlin so.....Gruß