Sorry zur Unfallschilderung von R-A-V, aber Wer in eine öffentliche "Straße " einfährt, muß dort Fahrenden, die Vorfahrt gewären. Wenn Ihr Sohn die Straße nicht einsehen konnte, hätte Er sich "Auswinken" lassen müssen.
Dieses tägliche Risiko tragen sehr Viele von uns leider täglich. Das hat mit der Geschwindigkeit eines auf der Straße Fahrenden, recht wenig zu tun.
Ergo, mir ist Sowas auch schon passiert, deshalb diese Wortwahl. Den Fehler dem sich auf der Straße befindlichen anlasten zu wollen, ist verständlich, aber hier Unrecht. Für Sie leider.
Ihre einzige Chance wäre gewesen, dem Gegner nachweisen zu können, das Er absichtlich links gefahren wäre, um mit Ihrem Mercedes zu kollidieren. Ich in meinem Fall, war mir auf Grund meiner Bilder von dem Geschehen möglich, dem Gegner nachzuweisen, das Er möglicherweise absichtlich mein Fahrzeug gerammt hat.
Er hat mehr als 2 m Platz rechts von sich gehabt, um diesen Unfall zu vermeiden, was Ihm Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung zwingend aufgibt. Damit überstimmte ich die Polizei, Die mir die Schuld geben wollten.